Kinderbonus

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Erhalten auch Pflegeeltern den Kinderbonus?

2020-09-01T16:53:20+02:001. September 2020||

Ja, wenn sie Kindergeld für das Kind beziehen. Eine Anrechnung des Kinderbonus auf Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) erfolgt nicht.

Kann der Kinderbonus gepfändet werden?

2020-09-01T16:52:45+02:001. September 2020||

Der Anspruch auf Kindergeld und somit auch auf Kinderbonus kann grundsätzlich nicht gepfändet werden. Einzige Ausnahme ist die Pfändung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche des betroffenen Kindes. In der Praxis der Familienkassen kommt es wegen der Beschränkung auf solche gesetzlichen Unterhaltsansprüche in der Regel zu keiner Pfändung.

Wie wird der Kinderbonus gehandhabt bei Eltern, die das Wechselmodell praktizieren?

2020-09-01T16:51:12+02:001. September 2020||

Da der Kinderbonus als Bonus zum Kindergeld ausgezahlt wird, wird er auch beim Wechselmodell und den entsprechenden einkommensabhängigen Unterhaltszahlungen wie Kindergeld behandelt. Im Ergebnis ist also ein Ausgleich zwischen den Eltern vorgesehen, der gegebenenfalls über eine Verrechnung mit den Unterhaltszahlungen durchgeführt werden kann. So profitieren beide Elternteile vom Kinderbonus wie auch vom Kindergeld.

Wie ist die Regelung für sogenannte „Mängelfälle“?

2020-09-01T16:50:38+02:001. September 2020||

Ein sogenannter „Mangelfall“ liegt vor, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil aufgrund eines kleinen Einkommens weniger Unterhalt als den sogenannten Mindestunterhalt zahlen muss. In diesen Fällen kann der Zahlbetrag wegen des Kinderbonus allenfalls bis zu dem in diesem Monat geltenden Zahlbetrag für Mindestunterhalt gekürzt werden. Berechnungsbeispiel für einen sogenannten „Mangelfall“: Schuldet der Unterhaltsschuldner aufgrund seines geringen erzielbaren Einkommens beispielsweise normalerweise 260 Euro („Mangelfall“), darf er nun im September die Zahlung auf 222 Euro (Zahlbetrag bei Mindestunterhalt im September 2020, siehe Antwort auf Frage 9) reduzieren. Im Oktober ist kein Abzug möglich (Zahlbetrag bei Mindestunterhalt im Oktober 2020 in Höhe von 272 Euro wird [...]

Erhalten Alleinerziehende den vollen Kinderbonus?

2020-09-01T16:47:55+02:001. September 2020||

Der Kinderbonus wird für jedes Kind in Höhe von 300 Euro ausgezahlt. Jede Familie bekommt also - unabhängig davon, ob die Eltern zusammenleben oder nicht - für jedes Kind 300 Euro automatisch ausgezahlt. Bei getrennt lebenden Eltern wird für den Kinderbonus genauso wie beim Kindergeld verfahren: Der alleinerziehende Elternteil, der das Kindergeld bekommt, bekommt auch den Kinderbonus ausgezahlt. Der Kinderbonus kommt also unmittelbar bei den Kindern an. Alleinerziehende, die Unterhaltsvorschuss erhalten, bekommen ebenfalls 300 Euro Kinderbonus ausgezahlt. Der Kinderbonus wird nicht auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Das heißt, der staatliche Unterhaltsvorschuss wird in gleicher Höhe weitergezahlt wie bisher. Wenn bei getrennt lebenden [...]

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