Der Kinderbonus wird für jedes Kind in Höhe von 300 Euro ausgezahlt. Jede Familie bekommt also - unabhängig davon, ob die Eltern zusammenleben oder nicht - für jedes Kind 300 Euro automatisch ausgezahlt. Bei getrennt lebenden Eltern wird für den Kinderbonus genauso wie beim Kindergeld verfahren: Der alleinerziehende Elternteil, der das Kindergeld bekommt, bekommt auch den Kinderbonus ausgezahlt. Der Kinderbonus kommt also unmittelbar bei den Kindern an. Alleinerziehende, die Unterhaltsvorschuss erhalten, bekommen ebenfalls 300 Euro Kinderbonus ausgezahlt. Der Kinderbonus wird nicht auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Das heißt, der staatliche Unterhaltsvorschuss wird in gleicher Höhe weitergezahlt wie bisher. Wenn bei getrennt lebenden [...]