Sozialer Schutz in der Corona-Krise
Die Bundesregierung hat einen erleichterten Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen beschlossen. Der Gesetzesentwurf (19/18107) der Bundesregierung wurde im Schnellverfahren vom Bundestag beschlossen und wird am 29. März in Kraft treten. So soll unter anderem der Zugang zu den Grundsicherungssystemen zeitlich begrenzt erleichtert und die Bemessung des Kinderzuschlags vorübergehend an die gegenwärtige Situation angepasst werden. Konkret sieht das Gesetz vor, dass für die Bewilligungszeiträume vom 1. März 2020 bis 30. Juni 2020 eine Berücksichtigung des Vermögens bei der Bewilligung von Grundsicherungsleistungen ausgesetzt wird, die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen anerkannt werden sowie die Berücksichtigung von Einkommen in Fällen einer [...]