Ja, wenn sie Kindergeld für das Kind beziehen. Eine Anrechnung des Kinderbonus auf Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) erfolgt nicht.
Ja, wenn sie Kindergeld für das Kind beziehen. Eine Anrechnung des Kinderbonus auf Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) erfolgt nicht.