Abschlussbericht zu Kinderrechten im Grundgesetz: Wahlrecht für Kinder weiterhin unberücksichtigt

2022-05-05T15:02:50+02:0025. Oktober 2019|Kinderrechte, Pressemitteilung|

(Berlin). Die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz hat vor wenigen Stunden ihren Abschlussbericht vorgelegt. Auffallend ist, dass in dem Dokument über 237 Seiten kein Wort zum Wahlrecht für Kinder zu finden ist. „Tatsächliche Beteiligungsrechte für Kinder – also das aktive Wahlrecht – spielen keine Rolle im Abschlussbericht“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes (DFV). Kinderrecht ist in erster Linie Wahlrecht. Denn nur wer wählen kann, hat die Möglichkeit in einer Demokratie mitzubestimmen. Wer Kinderrechte ernst nimmt, fasst als erstes das Wahlrecht ins Auge. „Die Bund-Länder-Gruppe zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz klammert das [...]