Der Kinderbonus wird für jedes Kind in Höhe von 300 Euro ausgezahlt. Jede Familie bekommt also – unabhängig davon, ob die Eltern zusammenleben oder nicht – für jedes Kind 300 Euro automatisch ausgezahlt.

Bei getrennt lebenden Eltern wird für den Kinderbonus genauso wie beim Kindergeld verfahren: Der alleinerziehende Elternteil, der das Kindergeld bekommt, bekommt auch den Kinderbonus ausgezahlt. Der Kinderbonus kommt also unmittelbar bei den Kindern an.

Alleinerziehende, die Unterhaltsvorschuss erhalten, bekommen ebenfalls 300 Euro Kinderbonus ausgezahlt. Der Kinderbonus wird nicht auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Das heißt, der staatliche Unterhaltsvorschuss wird in gleicher Höhe weitergezahlt wie bisher.

Wenn bei getrennt lebenden Eltern der andere Elternteil den Mindestunterhalt oder mehr zahlt oder wenn sich die Eltern die Betreuung ungefähr zur Hälfte teilen, wenn also der andere Elternteil seiner Verantwortung gegenüber seinem Kind gerecht wird, dann darf der andere Elternteil die Hälfte des Kinderbonus von seiner Unterhaltszahlung in den beiden Auszahlungsmonaten (also in der Regel 100 Euro im September und 50 Euro im Oktober) abziehen. Natürlich muss der andere Elternteil die Summe nicht von seiner Unterhaltsleistung abziehen, sondern kann den Unterhalt zahlen wie bisher. Oder er nutzt die Möglichkeit, selbst das Geld für das Kind auszugeben – zum Beispiel im Rahmen einer gemeinsamen Freizeitaktivität oder zum Kauf nötiger Dinge.

Berechnungsbeispiel für einen Fall mit Mindestunterhalt:

Ein Kind ist acht Jahre alt, also in der mittleren Altersgruppe. Der Mindestunterhalt beträgt hier 424 Euro.

Mindestunterhalt nach § 1612a BGB: 424 Euro

  • Abzug Kindergeld (die Hälfte von 204 Euro): minus 102 Euro
  • Zahlbetrag in Monaten ohne Kinderbonus: 322 Euro

bei Zahlung des Kinderbonus zusätzlich:

  • Abzug Kinderbonus September 2020 (die Hälfte von 200 Euro): minus 100 Euro
  • Verbleibender Zahlbetrag September 2020: 222 Euro

beziehungsweise

  • Abzug Kinderbonus Oktober 2020 (die Hälfte von 100 Euro): minus 50 Euro
  • Verbleibender Zahlbetrag Oktober 2020: 272 Euro