Da der Kinderbonus als Bonus zum Kindergeld ausgezahlt wird, wird er auch beim Wechselmodell und den entsprechenden einkommensabhängigen Unterhaltszahlungen wie Kindergeld behandelt. Im Ergebnis ist also ein Ausgleich zwischen den Eltern vorgesehen, der gegebenenfalls über eine Verrechnung mit den Unterhaltszahlungen durchgeführt werden kann. So profitieren beide Elternteile vom Kinderbonus wie auch vom Kindergeld.