Gesetz zur Steuer-Fortentwicklung: Bewertung des Deutschen Familienverbandes
Der Finanzausschuss des Bundestages hat den Deutschen Familienverband (DFV) gebeten, Stellung zum Steuerfortentwicklungsgesetz zu nehmen. Das Gesetz sieht neben einer (unzureichenden) Erhöhung von Kinderfreibetrag und Kindergeld auch die Lohnsteuerklassenreform für Ehegatten mit der Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV vor, mit dem sich der Ausschuss bereits im letzten Jahr ausführlich befasst hat. DFV-Präsident Dr. Klaus Zeh und Grundlagenreferentin Iris Emmelmann nahmen an der Anhörung im Bundestag am 7. Oktober teil und konnten Empfehlungen in die parlamentarische Arbeit einbringen. Die schriftliche Stellungnahme des DFV ist als PDF-Datei hier aufrufbar. [...]