Kein Grund zum Feiern: 30 Jahre Steuer-Ungerechtigkeit für Familien
Das Existenzminimum einer Familie muss von der Einkommensteuer freigestellt sein, nur was darüber hinausgeht, darf besteuert werden. So entschied das Bundesverfassungsgericht am 29. Mai 1990 im Urteil zum steuerfreien Existenzminimum. Die Vorgabe des Familienurteils setzt der Gesetzgeber bis heute nicht konsequent um, weil Kinderfreibetrag und Kindergeld zu niedrig sind. (Berlin). Vor 30 Jahren stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass der steuerrechtliche Grundsatz der Leistungsfähigkeit auch für die Erziehung von Kindern gilt. Daher muss das Existenzminimum von allen Familienmitgliedern – also auch von den Kindern – steuerfrei sein. „Es geht hier um Steuergerechtigkeit für Familien. Auch ihnen darf der Staat nicht durch [...]