Kindergelderhöhung: Bitte lasst die Märchen!
Kommentar des DFV-Bundesgeschäftsführers, Sebastian Heimann, zum Zweiten Familienentlastungsgesetz Im Bundeskabinett steht ein wichtiger Gesetzesentwurf für Familien zur Abstimmung bereit. Der so genannte „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“. Oder kurz gesagt: Ab 2021 soll sich der Kinderfreibetrag auf 8.388 Euro erhöhen und es eine Kindergelderhöhung um 15 Euro geben (1.-2. Kind: je 219 Euro, 3. Kind: 225 Euro, jedes weitere: 250 Euro). Erhöhung. Das klingt gut. Gut ist es auch zu wissen, dass die Erhöhungen des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes keine Staatsgeschenke sind. Tatsächlich handelt es sich zum größten Teil um [...]