Kein Kitaplatz: Gericht spricht Mutter 23.000 Euro Schadensersatz zu
Bei der Bereitstellung eines Kitaplatzes (U-3-Betreuung) sind auch die Bedürfnisse der Eltern zu berücksichtigen. Dies bekräftigte kürzlich ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main und verurteilte eine Gemeinde zu hohem Schadensersatz. Die Richter gaben einer berufstätigen Mutter recht, die gegen einen Landkreis in Hessen geklagt hatte. Sie beanstandete von März bis November 2018, keinen annehmbaren Betreuungsplatz für ihren einjährigen Sohn bekommen zu haben. Für den bereitgestellten Kitaplatz wäre die Fahrzeit viel zu lang gewesen. 23.000 Euro Schadenersatz wegen Verdienstausfall Zunächst sprach das Landgericht Darmstadt der Mutter 18.000 Euro Schadensersatz zu. Beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main erlangte die Klägerin weitere 5.000 [...]