Familienverband begrüßt Väter-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
(Berlin). In der bisherigen Rechtslage war es leiblichen Vätern nicht möglich, eine rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes anfechten zu können. Die Karlsruher Richter erklärten die gesetzlichen Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung mit dem Elterngrundrecht aus Art. 6 GG unvereinbar. „Der Deutsche Familienverband begrüßt die Stärkung der Grundrechte von leiblichen Vätern. Die Pflege und Erziehung sind nach dem Grundgesetz das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Mit dem Väter-Urteil beseitigt das Bundesverfassungsgericht eine seit vielen Jahren bestehende Väterdiskriminierung. Der Gesetzgeber hat jetzt Sorge zu tragen, dass der leibliche Vater nicht nur ein Recht auf Umgang hat, sondern auch [...]