Der Anspruch auf Kindergeld und somit auch auf Kinderbonus kann grundsätzlich nicht gepfändet werden. Einzige Ausnahme ist die Pfändung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche des betroffenen Kindes. In der Praxis der Familienkassen kommt es wegen der Beschränkung auf solche gesetzlichen Unterhaltsansprüche in der Regel zu keiner Pfändung.