Deutscher Familienverband – DER FAMILIE VERPFLICHTET
Der Deutsche Familienverband (vormals Bund der Kinderreichen) besteht seit 1924. Gegründet als eine erste Bürgerinitiative für und mit Familien.
Bereits vor 1914 wurden die ersten formlosen Bünde der Kinderreichen gegründet. Am 23. Januar 1921 beschlossen die verschiedenen Bünde der Kinderreichen einen Gesamtverband zu gründen, den Reichsverband der Bünde der Kinderreichen zum Schutz der Familie e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main.
Am 24 und 25. Juni 1922 fand in Weimar die erste ordentliche und satzungsgebende Hauptversammlung statt. Die Satzung wurde am 25. Juni 1922 endgültig beschlossen, was gemeinhin als Gründungsakt verstanden wird. Der Zweck des neu genannten Reichsverbandes umfasste gemäß Artikel 119 und Artikel 155 der Weimarer Reichsverfassung den Schutz der Familie, insbesondere die Vertretung der kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen aller kinderreichen Familien Deutschlands, ohne Unterschied des Berufes oder der sozialen Stellung, sowie der Partei und Konfession.
Mit der Gründung wurde das Weimarer Programm veröffentlicht, welches bis 1933 Geltung hatte. Es umfasste sieben Punkte:
- Achtung vor der Mutter. Schutz ihrer Kinder vor sittlicher Gefährdung und vor wirtschaftlicher Ausbeutung
- Hinzuziehung ihrer Vertreter zu allen gesetzgebenden Arbeiten, die für die Kinderreichen von Bedeutung sind sowie die Ausübung ausreichenden Einflusses auf die ausführenden Verwaltungsstellen in Reich, Staat und Gemeinden
- Bis zur gesetzlichen Regelung des wirtschaftlichen Ausgleichs einen ausreichenden sozialen Lohn
- Gerechte Berücksichtigung der Kopfzahl der Familie bei der Steuergesetzgebung und Steuerfreiheit aller Ausgleichszahlungen sowie Besteuerung des auf den einzelnen Erben entfallenden Erbteils, nicht der gesamten Erbmasse
- Zuweisung menschenwürdiger Wohnungen, Vergebung von Siedlungen und Pachtland an Kinderreiche, Erleichterungen in der Wohnungsbauaufgabe
- Schutz vor Arbeitslosigkeit durch Ausdehnung des Gesetzes über die Beschäftigung Schwerkriegsbeschädigter auf die Kinderreichen
- Befreiung vom Schulgeld sowie kostenlose Lieferung von Lernmitteln
Wichtigste Aufgabe des Verbandes war, den von Wohnungs- und Arbeitslosigkeit bedrängten Familien zu helfen und die Interessen gemeinsam politisch zu vertreten. Innerhalb weniger Jahre wurde der Verband zum anerkannten Sprecher der größeren Familien. Seit 1924 bis zur Gleichschaltung des Bundes war Hans Konrads, vom Beruf Volksschullehrer in Düsseldorf, Vorsitzender des Bundes. Mit Befürwortung des Reichskanzlers Brüning wurde er vom Schuldienst freigestellt um für den Verband aktiv zu sein.
Während der NS-Diktatur wurde der Bund gleichgeschaltet und das Engagement der Mitglieder beschränkte sich weitgehend auf persönliche Hilfen. Der Reichsbund wurde nicht wie zahlreiche andere Organisationen aufgelöst, stattdessen wurde vom Reichsministerium des Inneren ein “Beauftragter” bestellt, der ab Juli 1933 seine Leitung übernahm, der die alten Vorstände absetzte und über die entsprechende Neubesetzung entschied. Systematisch wurde der Bund im Laufe des Jahres 1933 auf allen Ebenen gleichgeschaltet und umgestaltet. Der alte Reichsbund, der in Vorstellungen des christlichen Glaubens und der sozialen Gerechtigkeit wurzelte, bestand in seiner eigentlichen Form nicht mehr weiter.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Bund als Deutscher Familienverband (DFV) wiedergegründet. Sein Sitz und die Bundesgeschäftsstelle sind seit der Wiedervereinigung nach Berlin verlegt worden.
Seit seiner Gründung setzt sich der Deutsche Familienverband als Sprecher aller Familien für eine Politik ein, die die Familie in den Mittelpunkt jedes gesellschaftspolitischen Handelns stellt und ihre Leistungen anerkennt. Sein Engagement gilt dabei den Handlungsfeldern, die den Alltag von Familien und die Entscheidung für ein Leben mit Kindern am meisten beeinflussen: der wirtschaftlichen Situation, der Wohnsituation, der Absicherung im Alter und der Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben.
Der DFV ist Mitinitiator des sozialen Wohnungsbaus in den Nachkriegsjahren, der Einführung eines allgemeinen Kindergeldes in den 70er Jahren und der Wiedereinführung von Steuerfreibeträgen für Kinder in den 80er Jahren. Der DFV ist Gründungsmitglied der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Mit seinen Mitgliedsfamilien versteht sich der Deutsche Familienverband als Lobby von und für Familien.
Durch seine politische Arbeit hat der Bundesverband an der Durchsetzung vieler familienpolitischer Leistungen wie beispielsweise des Erziehungsgeldes, des Erziehungsurlaubs mit Beschäftigungsgarantie (Vorläufer der Elternzeit), der Anrechnung von Erziehungsjahren in der Rente, der Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung sowie im Bereich der Wohnungsbaupolitik maßgeblich mitgewirkt.