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DFV vor dem Bundesverfassungsgericht

Bis heute zahlen über 11 Millionen Eltern mit minderjährigen Kindern doppelt in die Sozialversicherungen ein

2001 hat das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass Eltern verfassungswidrig belastet werden, weil neben den Geldbeiträgen der gleichwertige Erziehungsbeitrag nicht berücksichtigt wird. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet auch die Kranken- und Rentenversicherung auf die Frage der Familiengerechtigkeit hin zu prüfen. Eine wirkliche Prüfung fand nie statt.

Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) klagen für Millionen von Familien vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Ziel: Beitragsgerechtigkeit in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Mehr Informationen unter: www.elternklagen.de

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