Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes (DFV)

Deutscher Familienverband fordert eigenständige Elternrente

(Berlin). Mit einer Geburtenrate von 1,36 in 2023 ist der niedrigste Stand seit 2009 erreicht. Das geht aus aktuellen Daten des Instituts für Bevölkerungsforschung (BiB) hervor.

„Der Geburtenrückgang in den letzten zwei Jahren ist vergleichsweise stark, aber in der längeren Sicht nicht als ungewöhnlich bewertbar. Schon seit Jahrzehnten werden weniger Kinder geboren. Das hat massive Auswirkungen auf die Finanzierungssitution der gesetzlichen Rentenversicherung “, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes (DFV).

Eine der zentralen Ursachen für den Geburtenrückgang neben der bis heute fehlenden Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegt im deutschen Rentensystem selbst: Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung (“Fehler im System: Familien in Rentenversicherung benachteiligt”) berechnete bereits vor einigen Jahren, dass ein zum Zeitpunkt der Untersuchung 13-Jähriger im Laufe seines Lebens durchschnittlich 77.000 Euro mehr in die Rentenkasse einzahlen als er selbst an Rente beziehen wird.

“Heute erhalten Eltern für 18 und mehr Jahre Erziehung eines Kindes gerade einmal 112 Euro Rente im Monat. Obwohl die Erziehung von Kindern grundlegend für das Rentensystem ist, werden Mütter und Väter für die Kindererziehung in der Rente abgestraft. Und das gleich im doppelten Sinne oder wie lässt es sich erklären, dass Familien während der Zeit der Kindererziehung die gleichen Rentenversicherungsbeiträge zahlen müssen wie Personen ohne direkte Aufwendungen für Kinder?”, so Sebastian Heimann.

Einführung Elternrente: Kindererziehung konsequent anerkennen

Ein Rentensystem, in welchem der generative Beitrag von Familien Achtung findet, muss die Leistung Kindererziehung deutlich besser berücksichtigen. Der richtige Weg ist nach Auffassung des Deutschen Familienverbandes eine eigenständige Elternrente. „Bei der Elternrente bekommen Familien für die gesamte Dauer der Unterhaltspflicht – unabhängig vom Geburtsdatum des Kindes – pro Kind und Jahr jeweils ein Drittel Entgeltpunkt für die Rente gutgeschrieben. Statt der aktuellen 2,5 bzw. 3 Jahre Kindererziehungszeit würden Familien so 6 Jahre pro Kind zugerechnet werden“, sagt der Bundesgeschäftsführer.

Die Erziehung von Kindern endet nicht nach 2,5 oder 3 Jahren. Solange die Rente von Eltern nicht an die gesamte Dauer der Erziehungsphase bzw. der elterlichen Unterhaltspflicht gebunden ist, wird die Entscheidung für Kinder an entscheidender Stelle torpediert. „Dass ein Staat die Erziehung künftiger Generationen nicht angemessen honoriert, ist widersinnig. Die konsequente Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rente würde ein Signal für die Zukunft setzen“, sagt Sebastian Heimann.

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