Ab nächstem Jahr ersetzt der elektronische Reisepass den bisherigen Kinderreisepass.
Für Kinder unter 12 Jahren konnten Eltern bisher einen Kinderreisepass beantragen. Dieser war für 12 Monate gültig und gewöhnlich für Reisen außerhalb der Europäischen Union erforderlich.
Allerdings kam es mit dem Kinderreisepass zu Einschränkungen, je nachdem, wohin die Reise ging. Auch die kurze Gültigkeitsdauer des Passes konnte das Reisen verkomplizieren. Mit dem elektronischen Reisepass, den auch Erwachsene nutzen, fallen diese Schwierigkeiten weg.
Was ändert sich mit der neuen Regelung?
Der elektronische Reisepass wird – bis zum 24. Lebensjahr – sechs Jahre gültig sein (Ausnahme bei starker Veränderung des Aussehens). Wie der elektronische Reisepass für Erwachsene wird er einen Speicherchip enthalten, auf dem biometrische Daten wie z.B. das Passfoto hinterlegt sind.
Wie kann der elektronische Reisepass beantragt werden?
Der elektronische Reisepass wird üblicherweise beim Bürgeramt des (Haupt-)Wohnsitzes beantragt. Ein biometrisches Passbild ist notwendig, wobei für Kinder unter 10 Jahren weniger strenge Vorgaben gelten werden als für Erwachsene. Ab einem Alter von 6 Jahren werden – genau wie bei Erwachsenen – Fingerabdrücke des Kindes aufgenommen, die ausschließlich im Pass gespeichert bleiben.
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Die Kosten für einen elektronischen Reisepass werden sich auf 37,50 Euro belaufen. Damit wird das Reisen mitunter teurer, als es mit dem Kinderreisepass der Fall war (13 Euro, 6 Euro bei Verlängerung). Verändert sich das Aussehen des Kindes stark, kann der Reisepass außerdem vorzeitig ungültig werden.
Für Kinder besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit, einen Personalausweis zu beantragen. Dieser gilt zumindest für Reisen innerhalb der EU, Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und die Türkei. Mit 22,80 Euro ist diese Variante dann kostengünstiger. Allerdings kann der Personalausweis aus denselben Gründen wie der Reisepass vorzeitig ablaufen (s.o.).
Was passiert mit bereits ausgestellten Kinderreisepässen?
Laut Angabe des Bundesinnenministeriums sind diese bis Ablauf des Gültigkeitsdatums verwendbar. Grundsätzlich können die Kinderreisepässe noch bis 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Weitere Informationen
Gültige Einreisebedingungen der Reiseländer: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Bürgeramt vor Ort: https://behoerdenfinder.de/opencms/searchjs.do
Kostenfrei im DFV-Newsletter anmelden
Informationen zur Familienpolitik, Finanzen, Gesundheit, Bildung und alles rund um Familie