Sebastian Heimann, DFV-Bundesgeschäftsführer

Der Deutsche Familienverband (DFV) lehnt eine Absenkung der Einkommenshöchstgrenze beim Elterngeld ab.

(Berlin). Das Elterngeld hat sich seit seiner Einführung als bedeutende Unterstützung für junge Familien erwiesen. „Die geplante Kürzung der Einkommenshöchstgrenze beim Elterngeld wird unausweichlich Auswirkungen auf die Familienplanung, die finanzielle Situation sowie bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes. „Wer das Elterngeld kürzt, braucht sich nicht zu wundern, wenn auf Dauer die Geburtenrate in Deutschland sinkt.“

Das Elterngeld wurde 2007 mit dem Ziel eingeführt, jungen Menschen mit einer Lohnersatzleistung die Familiengründung zu erleichtern. Es ist wichtiger Bestandteil eines familienpolitischen Dreiklangs aus finanzieller Kompensation (Elterngeld), Betreuungsinfrastruktur (Ausbau) und einer familiengerechten Arbeitswelt (Vereinbarkeit) um Paaren mehr Mut zu Kindern zu machen: Das war beim Gesetzesbeschluss erklärtes Ziel der Bundestagsabgeordneten. Wurden 2006 noch 673.000 Kinder geboren, waren es 2022 bereits 739.000. Die Geburtenrate stieg im selben Zeitraum von statistisch 1,33 geborenen Kindern je Frau auf 1,46 im Jahr 2022.

„Akademiker werden sich bei einem Wegfall des Elterngeldes nicht nur bewusster die Frage stellen, ob sie ein Kind, sondern ob sie mehrere Kinder haben wollen. Damit wird sich in knapp zwei Jahrzehnten die demographische Krise unseres Landes weiter verschärfen. Genau dann fehlen die nächsten Steuer- und Sozialabgabenzahler und die nie geborenen Fachkräfte“, so Heimann.

Der DFV betont die wichtige Eigenschaft des Elterngeldes, Müttern und Vätern eine finanziell abgesicherte Zeit für die Betreuung ihres neugeborenen Kindes zu ermöglichen. Ab dem 1.01.2024 werden etwa 60.000 Familien ihren Anspruch auf die Lohnersatzleistung verlieren. Damit will das Bundesfinanzministerium 290 Millionen Euro an Staatsausgaben einsparen. Die Kürzung der Einkommenshöchstgrenze von 300.000 Euro auf 150.000 Euro zu versteuerndes Einkommen wird gerade gut ausgebildete Führungskräfte treffen und ihnen die Familienplanung deutlich erschweren.

Weitere Informationen:

Elterngeld-Kürzung: Nicht die Einkommensgrenzen sind das Problem
(PM vom 4.07.2023)

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