(Berlin). Im Koalitionsvertrag soll der Fortbildungsanspruch von Familienrichtern gesetzlich verankert werden. Für den Deutschen Familienverband (DFV) ist das die richtige Weichenstellung.

„Familienrichter treffen lebensbestimmende Entscheidungen für Kinder und Eltern. Gute juristische Kenntnisse allein reichen dafür nicht aus. Familienrichter brauchen ein gutes Einfühlungsvermögen in die besondere Situation von Familien. Hier sind Kenntnisse in der Entwicklungs- und Bildungspsychologie oder der Kinderpsychiatrie von besonderer Bedeutung für die Urteilsfindung“, sagt Franziska Schmidt, DFV-Vizepräsidentin und von Berufs wegen Richterin.

„Insbesondere für Kinder sind familienrechtliche Streitigkeiten sehr belastend. Fehlentscheidungen haben für die Kindesentwicklung gravierende negative Folgen. Mit einem gesetzlichen Fortbildungsanspruch in familienrechtlichen Prozessen können Richter ihre Kompetenzen erweitern. Das dient dem Kindeswohl, dem Schutz der Familie sowie als Qualitätssicherung der Familiengerichtsverfahren“, so Schmidt.

Dem DFV auf Facebook folgen

Mit dem Bundesgeschäftsführer auf Twitter diskutieren

Kostenfrei im DFV-Newsletter anmelden

Informationen zur Familienpolitik, Finanzen, Gesundheit, Bildung und alles rund um Familie

Liste(n) auswählen: