(Berlin). SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, eine zweiwöchige vergütete Freistellung für den Vater oder die Partnerin nach der Geburt eines Kindes einzuführen. Der Deutsche Familienverband (DFV) unterstützt dieses Vorhaben. „Die Freistellung für den Partner ist eine notwendige Ergänzung des Mutterschutzes. Es stärkt den Zusammenhalt der Familie direkt nach der Geburt und verhilft zu einer engeren Bindung des Kleinkindes an beide Elternteile“, sagt DFV-Vizepräsidentin Franziska Schmidt.
Private Arbeitgeber sind gesetzlich bisher nicht verpflichtet, Vätern bezahlte Freistellung zur Geburt eines Kindes zu gewähren. Wird Sonderurlaub genehmigt, dann meist nur für einen Tag. Dadurch bleibt der Partner kurz nach der Geburt faktisch vom frühen Familienleben ausgeschlossen. Gleichzeitig müssen frischgebackene Mütter auf die erforderliche Unterstützung des Partners – beispielsweise nach einem erfolgten Kaiserschnitt – verzichten, sofern der Vater nicht seinen Erholungsurlaub beim Arbeitgeber geltend macht. „Die bezahlte Freistellung der Väter direkt nach der Geburt schließt eine jahrzehntelange Regelungslücke. Es ist unbefriedigend zu wissen, dass eine Familie mit dem frisch geborenen Kind keine geschützte Zeit für sich selbst hat“, so Schmidt.
Laut einer EU-Richtlinie sorgt die Freistellung des Partners für eine gleichmäßigere Aufteilung von Sorgearbeit zwischen den Elternteilen. Bis August 2022 sollen deshalb alle Mitgliedsstaaten „Vaterschaftsurlaub“ für die Dauer von zehn Arbeitstagen bzw. zwei Kalenderwochen entsprechend einführen. „Mit der Freistellung folgt die Ampelkoalition den Vorgaben der Europäischen Union. Noch zu klären ist die Frage der Freistellungsvergütung. Sie muss sich mindestens am Mutterschaftsgeld orientieren“, so die Vizepräsidentin.
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