Für verwundbare Personengruppe darf der Anspruch auf Testung nach dem Fristende im Dezember nicht enden.

(Berlin). Frauen, die sich in einer Kinderwunschbehandlung befinden, ein Kind erwarten oder gerade ein Kind geboren haben, sind besonders schutzbedürftig. Der Deutsche Familienverband (DFV) fordert die uneingeschränkte Weiterführung von kostenlosen Corona-Schnelltests für Schwangere, Stillende und Frauen in der Kinderwunschbehandlung über die derzeit gültige Frist hinaus.

„Kostenlose Tests sind für stillende Frauen und werdende Mütter besonders wichtig“, sagt Vizepräsidentin Franziska Schmidt. „Nicht alle Mütter dürfen sich impfen lassen. Das gleiche gilt für Frauen, die sich in der Kinderwunschbehandlung befinden. Es wäre unfair, Stillenden, Schwangeren oder Frauen in Kinderwunschbehandlung den gesellschaftlichen Schutz zu versagen und sie für Corona-Tests selbst zahlen zu lassen.“

Frauen sollten sich auf die Schwangerschaft, das Neugeborene oder die Erfüllung ihres Kinderwunsches konzentrieren können. Vom Impfstatus unabhängige, niedrigschwellige Testangebote unterstützen die Frauen dabei und erleichtern im Zweifelsfall auch die Entscheidung für eine Impfung, falls diese noch nicht erfolgt ist.

Trotz der großen Fortschritte in der Coronaforschung ist eine Impfung für Frauen in Kinderwunschbehandlung sowie werdende oder frischgebackene Mütter noch mit vielen Fragen und Unsicherheiten verbunden. Dem müsse einfühlsam begegnet werden. „Es gilt, die Frauen zu stärken und ihnen Vertrauen zu geben. Daher muss ergänzend zum bestehenden Corona-Impfangebot und Informationsangeboten der Anspruch auf Testung weiterhin gewährleistet sein“, sagt Schmidt.

Die Vizepräsidentin des DFV warnt vor weiterer Belastung der Mutterschaft: „In der Pandemie ist den Frauen und ihren Familien bereits sehr viel zugemutet worden, dabei ist eine Bewältigung der Krise ohne Familien nicht möglich. Es wäre daher unverständlich, wenn diese Personengruppe für Corona-Tests selbst zahlen müsste.

Zur Person

Franziska Schmidt ist seit 2019 Richterin. Bis zur Geburt ihres Sohnes übte sie diese Tätigkeit am Verwaltungsgericht in Meiningen aus. Seit 2016 ist sie Vorsitzende des DFV-Landesverbandes Thüringen, in dem sie bereits seit 2014 aktiv ist. 2015 wurde sie im Thüringer Landtag für ihr ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet.

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