Die jetzige Bundesregierung wird sich nicht um die Verlängerung des Baukindergeldes kümmern – das ergab eine Kleine Anfrage der FDP im Bundestag.

Über eine grundsätzliche Verlängerung des Baukindergeldes muss in der kommenden Legislaturperiode entschieden werden, so die Bundesregierung in ihrer Antwort. Sie teilte außerdem mit, dass es im Sommer 2021 eine Auswertung über die Wirkungen der Förderung geben wird.

Familien können jedoch noch über den 31. Dezember 2020 hinaus Baukindergeld beantragen. Ausschlaggebend ist, dass die Wohnimmobilie bis zum 31.12.2020 gekauft oder die Baugenehmigung erteilt wurde. Spätestens sechs Monate nach dem Einzug, muss der Antrag aber gestellt worden sein.

Bis Mai 2020 haben gut 232.800 Familien die staatliche Unterstützung beantragt. Das entspricht etwa der Hälfte des dafür vorgesehenen Fördergeldes über 9,9 Milliarden. Gefördert wird sowohl der Kauf einer bereits bestehenden Immobilie als auch der Hausbau. Die Höhe der Förderung ist von der Anzahl der Kinder abhängig (siehe Tabelle).

Anzahl der Kinder max. Haushaltseinkommen Zuschuss pro Jahr Zuschuss gesamt
1 90.000 Euro 1.200 Euro 12.000 Euro
2 105.000 Euro 2.400 Euro 24.000 Euro
3 120.000 Euro 3.600 Euro 36.000 Euro

Der fehlende Einsatz der Großen Koalition für die Verlängerung des Baukindergeldes ist eine herbe Enttäuschung für Familien. Ob sich die nächste Bundesregierung für die staatliche Förderung von Wohneigentum einsetzen wird, steht derzeit in den Sternen.

Für junge Familien rückt damit der Traum von den eigenen vier Wänden wieder in die Ferne. Familien mit mehreren Kindern werden Schwierigkeiten haben, geeigneten und vor allem bezahlbaren Wohnraum zu finden. Ohne eigenes Haus bricht auch die Altersvorsorge weg. Der Deutsche Familienverband wird sich dafür stark machen, dass das Baukindergeld weitergeführt wird und mit einem Rechtsanspruch versehen wird.

Über die Regelungen des Baukindergeldes und die Beantragung informiert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW).

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