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07.04.2023
DFV: DER FAMILIE VERPFLICHTET

Verfassungswidriges Verfassungsrecht?

1 Jahr Elternklagen-Urteil

Liebe Mitglieder, liebe Familienfreunde,

wahrscheinlich können viele Juristen diese Frage schnell und einfach beantworten. Ich bin nur ein juristischer Laie und stelle mir die Frage dennoch: Gibt es eigentlich ein verfassungswidriges Verfassungsrecht?

Vor einem Jahr urteilte das Bundesverfassungsgericht zu den Elternklagen des Deutschen Familienverbandes und des Familienbundes der Katholiken, in denen wir uns dagegen wehrten, dass es keinen Kinderfreibetrag in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung gibt, obwohl das Bundesverfassungsgericht diesen in einem vorherigen Urteil anmahnte und den Gesetzgeber zur Umsetzung verpflichtete.

Am 7. April 2022 kam dann das Urteil aus Karlsruhe, das seine eigene Rechtsprechung völlig auf den Kopf stellte. Oder in den Worten eines Jura-Professors: „Wo wir gewinnen hätten müssen, haben wir verloren. Wo wir verlieren hätten können, haben wir gewonnen.“

Zwar wurde für Recht erkannt, dass die gesetzliche Pflegeversicherung verfassungswidrig ist. Dies gelte aber nicht für die Renten- und Krankenversicherung, obwohl gerade diese Sicherungssysteme – selbst für Laien augenfällig – nur per Generationenvertrag auf Dauer funktionieren. Das hat das Bundesverfassungsgericht 2022 - anders als 2001 - nicht mehr verstanden.

Inzwischen mehren sich die Kritiken in der juristischen Fachliteratur: Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung, mangelndes Problemverständnis der Karlsruher Richter oder die fehlende Auseinandersetzung in einer mündlichen Verhandlung sind nur einige der Kritikpunkte, die vorgebracht werden.

Kann es also ein verfassungswidriges Verfassungsrecht geben? Ich freue mich, wenn Sie mir dazu schreiben: heimann@deutscher-familienverband.de

Herzlich

Sebastian Heimann

PS: Es ist nie zu spät, Fördermitglied des Deutschen Familienverbandes zu werden!

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