Das Vorhaben der Bundesregierung, für die Erhebung statistischer Daten zur Zeitverwendung eine eigene gesetzliche Grundlage zu schaffen, ist bei einer virtuellen Expertenanhörung des Familienaussschusses am Montag, dem 15. März 2021, auf breite Zustimmung gestoßen. Kritik gab es an der Ausgestaltung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (19/26935) – vor allem an der vorgesehenen Beibehaltung des Zehn-Jahres-Turnus. Eine deutliche Mehrheit sprach sich während der Anhörung für eine Erhebung alle fünf Jahre aus.

Sebastian Heiman, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbands (DFV) begrüßte als Sachverständiger ausdrücklich den Gesetzesentwurf der Bundesregierung: Zeit gehört neben Geldleistungen und Infrastrukturausbau zu den wichtigsten Ressourcen für ein gelungenes Familienleben und für eine gute Kindesentwicklung. Aktuelle Informationen zur Zeitverwendung und zu den Zeitwünschen von Familien sind für eine gute Gesetzgebung im Querschnittsbereich Familie unverzichtbar.

Insbesondere Eltern mit kleinen Kindern klagen über Zeitnöte. Wenn Familienmitglieder häufig im Zeitdruck leben und wenn Wünsche zur Gestaltung der Familienzeit nicht erfüllt werden können, wirkt sich die Situation negativ auf Eltern und Kinder Kinder aus. Die Wissenschaft spricht längst von der Rushhour des Lebens oder von der gehetzten Generation. Das trägt entscheidend dazu bei, dass sich weniger junge Menschen für eine Familie entscheiden oder die Entschlossenheit zu zwei oder drei Kindern haben.

Die Ausgestaltung der Familienpolitik muss sich an den Wünschen, Wertvorstellungen und an den konkreten Zeitbedürfnissen der Familien orientieren: Zeit ist ein kostbares Gut für Familien. Sie lässt sich nicht aufsparen, sondern nur im Augenblick nutzen. Familien eine höhere Zeitsouveränität einzuräumen, muss eine der zentralen Aufgaben nachhaltiger Familienpolitik sein.

Um zu erfahren, wie sich unterschiedliche Familienformen und Lebenssituationen auf die Zeitverwendung auswirken, hält der DFV die Einbeziehung von kinderreichen Familien für dringend nötig. Das Zeitverwendungserhebungsgesetz (ZVEG) ist als disproportionale Quotenstichprobe konzipiert. Das bedeutet, dass auch „kleinere, für die Zeitverwendung äußerst wichtige gesellschaftliche Gruppen ausreichend abgebildet werden“. Der DFV empfiehlt mich Nachdruck die kinderreichen Familien in der Quotenstichprobe explizit überproportional aufzunehmen.

In Deutschland leben 1,4 Millionen Familien mit drei und mehr Kindern. Sie sind überproportional von Armut gefährdet, sehen sich ganz besonders mit Herausforderungen in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf konfrontiert und sind – das muss man leider feststellen – eine Familienkonstellation die in der familienpolitischen Betrachtung noch zu wenig vorkommt. Das spiegelt sich auch in der Daten- und Informationslage der Wissenschaft nieder. An dieser Stelle gibt es großen Nachholbedarf. Das ZVEG kann hier einen wesentlichen Beitrag zur Datengenese von Zeitwünschen und Zeitkonflikten von kinderreichen Familien liefern.

Die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der kinderreichen Familien darf nicht unterschätzt werden. Der seit Jahrzehnten zu beobachtende Geburtenrückgang ist weniger auf die Ausweitung der Kinderlosigkeit, sondern ist zu etwa 70 % auf die Reduzierung der Anzahl kinderreichen Familien zurückzuführen. Das bedeutet, dass kinderreiche Familien eine zentrale Bedeutung für die demografische Entwicklung und damit auch für die Sozialversicherungssysteme haben.

Das ZVEG wird eine valide Datenbasis für eine Vielzahl gesellschaftlicher Entscheidungen werden. Doch Zeit ist nicht die einzige Währung des 21. Jahrhunderts. Neben einer besseren Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit müssen auch ökonomische Rahmenbedingungen und individuelle Präferenzen in Bezug auf die Lebensgestaltung berücksichtigt werden, um das vorhandene Potential zugunsten von Kindern zu stärken. Das Grundgesetz formuliert zwar eine besondere Schutzpflicht von Ehe und Familie. Deren Wirkkraft scheint aber verbraucht zu sein und muss neu belebt werden.

Seit 20 Jahren fordern Familien, bisher ergebnislos, die Finanzierung der gesetzlichen Sozialversicherung endlich nach Leistungsfähigkeit zu gestalten. Doch dem verfassungsrechtlichen Verdikt, die Erziehungsleistung der Familien in den staatlichen Finanzierungs- und Sicherungssystemen angemessen zu berücksichtigen, wich der Gesetzgeber bislang durch Untätigkeit aus. Ob Familien erneut auf das Bundesverfassungsgericht bauen können und dessen Entscheidungen nicht nur als zahnloser Tiger betrachtet werden, wird sich voraussichtlich 2021 erweisen.

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