Die zukünftige Bundesregierung hat ihre Vorhaben für die kommenden Jahre vorgestellt. Unter dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ haben die Koalitionspartner ihre gemeinsamen Pläne veröffentlicht. Doch wie sieht es dabei mit der Verantwortung für Familien aus?
Der Deutsche Familienverband (DFV) bewertete bereits zentrale Punkte des Koalitionsvertrags. Verbandspräsident und ehemaliger Landesfamilienminister Klaus Zeh begrüßte als erstes die Absicht, die Teilhabe junger Menschen an der Demokratie zu fördern. Ohne die Einführung eines Wahlrechts ab Geburt bleibe dieses Ziel jedoch unzureichend, so Zeh. Das Wahlrecht sei der direkteste und wirksamste Weg, jungen Menschen eine gleichberechtigte Mitbestimmung zu ermöglichen. Er forderte daher eine grundlegende Reform.
In einer weiteren Stellungnahme vom 14. April kritisierte Zeh, dass der Koalitionsvertrag keinen Kinderfreibetrag in der Rentenversicherung vorsieht – ein wichtiger Schritt zur Entlastung von Familien. „Die Kindererziehung wird in unserem System privat organisiert, doch die daraus resultierenden Beiträge – also neue Beitragszahler für die Rentenversicherung – werden von der Gesellschaft vereinnahmt“, erklärte Zeh. Der Solidaritätsgrundsatz des Systems der Sozialversicherung werde verletzt, wenn Familien, die mindestens 18 Jahre lang Kinder erziehen, nicht durch einen Kinderfreibetrag entlastet werden.
Der Verbandspräsident unterstützte außerdem ausdrücklich das Vorhaben, die Mütterrente für alle Mütter einheitlich zu regeln. Derzeit erhalten Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, weniger Rentenpunkte (2,5) als die Mütter jüngerer Kinder (3). Zeh betonte, dass für eine leistungsgerechte Rente bei der Kindererziehung noch mehr notwendig sei: Der Ausbau der Mütterrente zu einer eigenständigen Elternrente.
Elterngeld-Erhöhungen längst überfällig
Bereits einen Tag nach Vorstellung des Koalitionsvertrags unterstützte DFV-Vizepräsidentin Franziska Schmidt das Vorhaben, Mindest- und Höchstbetrag beim Elterngeld zu erhöhen. „Das ist ein längst überfälliger Schritt zur Unterstützung von Familien und für eine gerechtere Verteilung der Sorgearbeit“, sagte Schmidt, die selbst Mutter zweier Kinder ist. Sie forderte einen Mindestbetrag, der den Kaufkraftverlust seit Einführung des Erziehungsgeldes berücksichtigt, sowie einen Höchstbetrag von mindestens 2.300 Euro, um die Beteiligung von Vätern an der Elternzeit deutlich zu steigern.
Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann kritisierte zudem die fehlende familiengerechte Gestaltung des Deutschlandtickets. Viele Familien blieben hier quasi auf dem Bahnhof stehen. Er plädierte für ein Deutschland-Kinderticket zum Preis von 9 Euro.
Fazit: Chancen und Verbesserungsbedarf
Die ersten Bewertungen des Koalitionsvertrags fallen gemischt aus: Positiv sind etwa die Förderung demokratischer Teilhabe junger Menschen, die Angleichung der Mütterrente für Geburten vor 1992 sowie die Erhöhung des Elterngeldes. Es gibt jedoch auch deutlichen Verbesserungsbedarf – etwa bei der Einführung eines Deutschland-Kindertickets – sowie wesentliche Lücken: Die Einführung eines Wahlrechts ab Geburt, ein Kinderfreibetrag in der Sozialversicherung sowie eine eigenständige Elternrente.
Die ausführliche Analyse des Koalitionsvertrages wird derzeit vom größten parteiunabhängigen und überkonfessionellen Familienverband in Deutschland erarbeitet. Interessierte können sich darüber unter anderem im nächsten Verbandsnewsletter oder auf Facebook informieren oder eine Fördermitgliedschaft abschließen.
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