Das Ehegattensplitting bezeichnet ein Verfahren, nach dem Ehepaare und Lebenspartnerschaften besteuert werden, die nicht dauernd getrennt leben und keine Einzelveranlagung wählen. Bei gemeinsamer Veranlagung wird das gesamte zu versteuernde Einkommen der beiden Partner halbiert, die darauf entfallende Einkommensteuer berechnet und die Steuerschuld anschließend verdoppelt.

Aber was bedeutet das nun im Konkreten? Und was ist der Unterschied zum Realsplitting und wie wird es von einem Familiensplitting abgetrennt?

Darüber sprechen wir mit Prof. Dr. Gregor Kirchhof, Professor am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht der Universität Augsburg und Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht.

Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Mitglieder, Spender und Förderer des Deutschen Familienverbandes sowie die Mitglieder des Verbandes kinderreichen Familien.

Anmeldung: Bitte melden Sie sich mit Ihrem Namen bis zum 17.11.2021 an: heimann@deutscher-familienverband.de

Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns den Veranstaltungslink (Zoom-Konferenz).

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Verband kinderreicher Familien Deutschland und dem Verband Familienbetriebe Land und Forst statt.

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