Die fehlende Anerkennung der Kindererziehung in der gesetzlichen Sozialversicherung verschärft die Armutsprobleme von Eltern mit mehreren Kindern. Das zeigt die Analyse des Deutschen Familienverbandes Brandenburg.

(Strausberg). „Je mehr Kinder Eltern haben, desto schwieriger wird es, mit einem Durchschnittseinkommen die Familie über Wasser zu halten“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes. „Die Belastung durch Steuern und Abgaben macht es für Familien unumgänglich, in mehr Erwerbsarbeit zu investieren. Das Resultat: mehr Arbeit und weniger Zeit für die eigenen Kinder.“

Der Deutsche Familienverband Brandenburg (DFV Brandenburg) hat in einer Einkommensanalyse berechnet, wie sich Steuern und Sozialabgaben zuzüglich Kindergeld auf das frei verfügbare Einkommen von Familien auswirken. Die Berechnung stellt Einpersonenhaushalte mit Haushalten mit bis zu fünf Kindern und demselben Haushaltseinkommen (horizontal) gegenüber.

„Einer Brandenburger Familie mit zwei Kindern fehlen im Jahr 2.400 Euro, um überhaupt über das gesetzlich garantierte Existenzminimum zu gelangen“, sagt Jörn Voß, Geschäftsführer des DFV-Landesverbandes Brandenburg. „Je mehr Kinder eine Familie hat, desto weniger frei verfügbares Einkommen steht zur Verfügung, beispielsweise um für die Rente vorzusorgen oder um familiengerecht wohnen zu können.“

Die DFV-Analyse zeigt besonders auf, wie sich die Kranken- und Rentenversicherung in Bezug zu Familien verhält. Besonders deutlich wird ein fehlender Kinderfreibetrag am Beispiel Rente. Die gesetzliche Rentenversicherung ist als Generationenvertrag strukturiert, d.h. die nachwachsende Kindergeneration sichert die spätere Rente der gegenwärtigen Arbeitnehmer ab. „Ohne Kinder keine Rente“, fasst Voß die Funktion der Rentenversicherung kurz zusammen. „Je weniger Kinder geboren werden, desto höher werden die Rentenbeiträge und desto eher werden Leistungskürzungen unumgänglich. Doch gerade diejenigen, die mit vielen Kindern eine funktionierende Rentenversicherung für die Zukunft sicherstellen, werden benachteiligt. Warum zahlen Eltern die gleichen Rentenbeiträge wie Menschen ohne Unterhaltspflichten für Kinder?“

Trotz eines gestiegenen durchschnittlichen Arbeitnehmerentgelts hat sich das frei verfügbare Einkommen von Familien zwischen 2023 und 2024 verringert: für eine vierköpfige Familie um 134 Euro im Jahr und für eine sechsköpfige Familie um 841 Euro. Im Vergleich hat sich das frei verfügbare Einkommen von kinderlosen Singles und Paaren ohne Kinder im gleichen Zeitraum um 1.057 Euro beziehungsweise um 576 Euro erhöht.

„Im Sozialabgabenrecht muss das Prinzip der Belastungsgerechtigkeit Einzug halten“, fordert Heimann. „Wer leistungsfähig ist, zahlt mehr Steuern. Wer weniger leistungsfähig, zahlt weniger Steuern – das ist logisch. Die Rentenversicherung nimmt jedoch keine Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit von Eltern. Viel schlimmer: Gerade Mütter mit mehreren Kindern schlittern in die Altersarmut, weil sie Kinder betreut und erzogen haben.“

Ein Reformansatz des Deutschen Familienverbandes zur Entlastung von Familien umfasst die Einführung eines Kinderfreibetrages in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung von 270 Euro, berechnet mit einem Anteil von 35 % an einem beitragsfrei zu stellenden Kinderfreibetrag von 9.312 Euro.

Voß betont: „Wer für Kinder sorgt, darf finanziell nicht abgestraft werden, weder während der Kindererziehung noch in der Rente. Auf Dauer lässt sich kein Land ohne Familien machen.“

Weitere Informationen

Horizontaler Vergleich 2023/2024 Brandenburg – Was der Familie am Jahresende übrig bleibt

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