Deutscher Familienverband kritisiert den deutschen Staatenbericht zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes
(Berlin). Kinder sind vom ersten Tag an Träger von Grundrechten. Zusammen mit ihren Eltern werden sie unter besonderen Schutz des Grundgesetzes gestellt (Art. 6 GG). Der Deutsche Familienverband (DFV) mahnt an, dass Rechte von Kindern auf Bundesebene weiterhin unzureichend geschützt sind.
„Kinderrecht ist Wahlrecht“, sagt Siegfried Stresing, Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes. „Im Staatenbericht wird sehr deutlich, dass für die Bundesregierung Partizipationsrechte von Kindern und Jugendlichen weiterhin keine Rolle spielen. Kinder werden zu Staatsbürgern zweiter Klasse degradiert, weil ihnen das Wahlrecht vorenthalten wird. Das einzige, was ihnen zugetraut wird, ist an fiktiven Wahlen teilzunehmen, die keine politische Relevanz haben.“
Der Deutsche Familienverband fordert zur Umsetzung von Kinderrechten die Abschaffung der Wahlaltersgrenze für Wahlen zum Bundestag. Unter der Schirmherrschaft von Bundesfamilienministerin a.D. Renate Schmidt und mit zahlreichen Botschaftern aus Politik, Gesellschaft sowie Wissenschaft macht sich der DFV für ein Wahlrecht ab Geburt stark (www.wahlrecht.jetzt).
„Wir nehmen es nicht hin, dass Kinder und Jugendliche vom wichtigsten Kinderrecht überhaupt – dem Wahlrecht – ausgeschlossen bleiben. Selbst nach 100 Jahren Frauenwahlrecht müssen wir feststellen, dass Millionen von Staatsbürgern in ihren Grundrechten diskriminiert werden“, so Stresing.
Kinderrecht ist Kinderschutz
Die Einführung von Kinderrechten in das Grundgesetz darf keinesfalls dazu führen, dass sich der Staat zwischen Familienmitglieder stellt. Die Erstverantwortung von Eltern für ihre Kinder wird vom Grundgesetz geschützt. Der Staat wird bewusst auf die Wächterfunktion beschränkt (Art. 6 GG).
„Die Einführung von Kinderrechten in das Grundgesetz wird kein einziges Kind vor Gewalt schützen“, sagt Stresing. „Wir brauchen konkretes politisches Handeln, keine politischen Phrasen. Seit Jahren werden Jugendämter kaputtgespart. Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf, damit Kinderschutz wirksam werden kann.“
Bereits im letzten Jahr hat eine Studie der Hochschule Koblenz aufgezeigt, dass Jugendämter beim Kinderschutz überfordert sind und ihren Aufgaben nicht nachkommen. Bundesweit würden 16.000 zusätzliche Mitarbeiter fehlen, die finanzielle Ausstattung ist unzureichend und ein Übermaß an Verwaltungs- und Dokumentationsarbeit erschwert ein gutes und zügiges Engagement im Kinderschutz.
„Wer Kinder und Eltern auseinanderdividiert, stärkt die Familien nicht, er schwächt sie – und damit das wichtigste Schutznetz, das Kinder haben“, sagt Stresing. „Deutschland hat noch viele Herausforderungen zu meistern, um ein kindgerechtes Land zu werden. Fangen wir beim Wahlrecht und der Stärkung der Jugendämter an.“
Weiterführende Informationen
Wahlrecht ab Geburt „Nur wer wählt, zählt“
Studie: Berufliche Realität im Jugendamt: der ASD in strukturellen Zwängen
14. Februar 2019
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