Zum Jahreswechsel sind zahlreiche Neuerungen rechtsverbindlich geworden, die Eltern und ihre Kinder betreffen. So gibt es beispielsweise einige steuerliche Anpassungen, die der Inflation und der kalten Progression entgegensteuern. Doch das bedeutet nicht unbedingt mehr Geld in den Portemonnaies der Familien, denn gleichzeitig steigen die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und Kosten der Lebenshaltung bleiben hoch. Dazu und zu weiteren Änderungen für Familien 2025 ein Überblick:
Steuern
Sozialbeiträge
Kindesunterhalt
Sozialleistungen
Arbeit
Mutterschutz & Elterngeld
Namensrecht
Kinderkrankengeld & ePA
Pflege von Angehörigen
Energiekosten
Mobilität & Reisen
Steuern
Kindergeld erhöht sich leicht
Mit Beginn des neuen Jahres ist das monatliche Kindergeld um fünf Euro gestiegen und beträgt somit 255 Euro pro Kind.
Freibeträge für Kinder steigen teilweise
Der Freibetrag, der das sächliche Existenzminimum eines Kindes steuerfrei stellt, liegt seit dem 1. Januar bei 6.672 Euro (plus 60 Euro im Vergleich zum letzten Stand 2024). Dagegen hat sich der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) mit 2.928 Euro nicht verändert. Insgesamt ergeben sich 2025 steuerliche Freibeträge für Kinder in Höhe von 9.600 Euro pro Kind für verheiratete, zusammen veranlagte Eltern.
Alleinerziehenden steht die Hälfte der steuerlichen Freibeträge für Kinder, d.h. insgesamt 4.800 Euro pro Jahr, zu. Weitere Informationen dazu und zu den Regelungen für nicht verheiratete Eltern finden sich auf dieser Seite des Familienportals des Bundes.
Steuerlicher Grundfreibetrag für Erwachsene steigt
Der Freibetrag, der das Existenzminimum von Erwachsenen steuerfrei stellt, ist zum Jahreswechsel von 11.784 Euro auf 12.096 Euro im Jahr gestiegen (plus 312 Euro). Bei steuerlich zusammen veranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der steuerliche Freibetrag. 2025 entspricht das 24.192 Euro.
Weitere Eckwerte des Steuertarifs heben an
Damit greifen steigende Steuersätze 2025 bei höherem Einkommen im Vergleich zum Vorjahr. Die geltenden Eckwerte lauten:
Steuersatz | 2025 | 2024 |
---|---|---|
14-24% | 12.097 bis 17.443 Euro | 11.785 bis 17.005 Euro |
24-42% | 17.444 bis 68.480 Euro | 17.006 bis 66.760 Euro |
42% | 68.481 bis 277.825 Euro | 66.761 bis 277.825 Euro |
45% | wie 2024 | ab 277.826 Euro |
Kosten für Kinderbetreuung sind stärker absetzbar
Familien können ab diesem Jahr mehr Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen. Statt bisher zwei Drittel sind nun 80 Prozent der Kosten für die Kinderbetreuung als Sonderausgaben absetzbar. Gleichzeitig steigt der Höchstbetrag auf 4.800 Euro. Bislang konnten maximal 4.000 Euro der Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Was sind Kinderbetreuungskosten?
Berücksichtigt werden können Beiträge für: | Nicht berücksichtigt werden können Ausgaben für: |
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Quelle: Finanzamt NRW
Aktuelle Informationen zum Thema zur sind hier aufzurufen.
Sozialbeiträge
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhöhen sich
Mit dem neuen Jahr erheben die allermeisten gesetzlichen Krankenkassen höhere Beiträge. Dies liegt an gestiegenen Sätzen für den Zusatzbeitrag, die die Krankenkassen individuell festlegen. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz aller Krankenkassen liegt 2025 bei 2,9 Prozent und damit 0,4 Prozent über dem im Herbst 2024 gesetzlich festgelegten Zusatzbeitrag.
Informationen zu den aktuellen Beitragssätzen gibt es hier.
Seit dem 1. Januar ist außerdem der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent gestiegen. Die Beitragssätze gestalten sich 2025 folgendermaßen:
Mitglieder | 2025 Arbeitgeberanteil: 1,8 %* |
2024 Arbeitgeberanteil: 1,7 %* |
---|---|---|
mit 1 Kind | 3,6 % (lebenslang) | 3,4 % (lebenslang) |
mit 2 Kindern | 3,35% | 3,15% |
mit 3 Kindern | 3,1% | 2,9% |
mit 4 Kindern | 2,85% | 2,65% |
mit 5 und mehr Kindern | 2,6% | 2,4% |
ohne Kinder | 4,2 % | 4 % |
*abweichende Regelung in Sachsen
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu den u.a. vom Deutschen Familienverband getragenen Elternklagen wird der Beitrag, den Familien zum Erhalt der Pflegeversicherung durch die Erziehung von Kindern leisten, berücksichtigt. Im Verhältnis zu Kinderlosen zahlen Mitglieder mit einem Kind 0,6 Prozentpunkte weniger in die Pflegeversicherung ein. Für jedes weitere Kind bis zum fünften verringert sich der Beitrag um 0,25 Prozentpunkte.
Beitragsmessungsgrenzen steigen
In der gesetzlichen Sozialversicherung ist das maximale Einkommen gestiegen, bis zu dem Beiträge erhoben werden (Beitragsbemessungsgrenze). Lag es 2024 für die Kranken- und Pflegeversicherung bundesweit jeweils bei 5.174 Euro im Monat, beträgt es nun 5.512,50 Euro (plus 333,50 Euro).
Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze seit dem 1. Januar jeweils 8.050 Euro im Monat (2024: 7.550 Euro).
Kindesunterhalt
Unterhalt hebt mit einer Ausnahme leicht an
Der monatliche Unterhalt für Kinder ist 2025 leicht gestiegen. Die aktuellen Richtwerte liefert die sogenannte Düsseldorfer Tabelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Dort wird auch der Unterhaltsbedarf für studierende Kinder aufgezeigt. Dieser wird 2025 mit 990 Euro im Monat berechnet (plus 60 Euro im Vergleich zu 2024), hierin werden für Unterkunft 440 Euro (2024: 410 Euro) angesetzt.
Unterhaltsvorschuss verringert sich
Der staatliche Unterhaltsvorschuss ist zum 1. Januar 2025 etwas gesunken. Dies ist auf den stärkeren Anstieg des Kindergeldes im Vergleich zum Mindestunterhalt für Kinder zurückzuführen. In Zahlen:
Alter des Kindes (Jahre) |
Mindestbetrag 2023 (Euro) |
Kindergeld 2025 (Euro) |
Unterhalts- vorschuss 2025 (Euro) |
Unterhalts- vorschuss 2024 (Euro) |
---|---|---|---|---|
0 bis 5 | 482 | 255 | 227 | 230 |
6 bis 11 | 554 | 255 | 299 | 301 |
12 bis 17 | 649 | 255 | 394 | 395 |
Sozialleistungen
Kindersofortzuschlag erhöht sich
Der Zuschlag für besonders bedürftige Kinder ist mit Beginn des neuen Jahres von 20 Euro auf 25 Euro monatlich gestiegen. Die Erhöhung des Kindersofortzuschlages hebt z.T. auch den Höchstbetrag des Kinderzuschlages an. Er beträgt seit 2025 297 Euro (2024: 292 Euro) pro Kind.
Den Kindersofortzuschlag hat die Bundesregierung 2022 mit Blick auf die Kindergrundsicherung eingeführt. Diese hat die Ampelkoalition nicht wie vereinbart umgesetzt.
Wohngeld steigt im Mittel um 15 Prozent
Seit dem 1. Januar ist das Wohngeld um durchschnittlich 30 Euro pro Monat gestiegen. Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, kann mit dem Wohngeldrechner ermittelt werden.
Arbeit
Mindestlohn steigt, Minijobgrenze erhöht sich
Zum neuen Jahr hat sich der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde (plus 0,41 Euro im Vergleich zu 2024) erhöht. Damit steigt auch die monatliche Verdienstgrenze im Minijob um 18 Euro auf 556 Euro (6.672 Euro im Jahr).
Mutterschutz & Elterngeld
Mutterschutz nach Fehlgeburt soll kommen
Bisher haben nicht alle Frauen nach einer Schwangerschaft Anspruch auf Mutterschutz. Bei einer Fehlgeburt besteht keiner. In diesem Fall müssen sich Frauen ihre Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt bescheinigen lassen.
Die ARD berichtete Anfang des Jahres, dass sich SPD, Grüne, FDP und Union im Grundsatz auf eine entsprechende Gesetzänderung geeinigt hätten und noch vor der Bundestagswahl dafür stimmen wollten. Die Neuregelung könnte folgendermaßen aussehen:
- 2 Wochen Mutterschutz bei Fehlgeburt ab 13. Schwangerschaftswoche
- 6 Wochen Mutterschutz bei Fehlgeburt ab 17. Schwangerschaftswoche
- 8 Wochen Mutterschutz bei Fehlgeburt ab 20. Schwangerschaftswoche
Einkommensgrenze beim Elterngeld sinkt erneut
Für Geburten ab dem 1. April 2025 gelten neue Einkommensgrenzen beim Elterngeld. Anspruch auf die Lohnersatzleistung bei Geburt eines Kindes haben dann nur noch Paare oder Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen bis 175.000 Euro (vormals 200.000 Euro).
Bürokratie verringert sich
Ab Mai soll die Beantragung von Elterngeld für Selbstständige einfacher werden, so das Bundesfamilienministerium. Elternzeit-Anträge müssen dann nicht mehr schriftlich eingereicht werden. Stattdessen genügt die sogenannte Textform (zum Beispiel per E-Mail).
Namensrecht
Wahlmöglichkeiten für Nachnamen steigen
Ab Mai können sowohl beide Ehepartner als auch deren Kinder einen Doppelnamen – mit oder ohne Bindestrich – führen. Bislang war das nur für einen Ehepartner möglich. Kinder können einen Doppelnamen bekommen, auch wenn die Eltern selbst keinen führen oder wenn sie nicht verheiratet sind. Scheidungs- und Stiefkinder können ihren Namen einfacher ändern.
Weitere Informationen dazu stellt das Bundesjustizministerium hier bereit.
Kinderkrankengeld & ePA
Kinderkrankentage sind weiterhin erhöht
Eltern können noch dieses Jahr mehr Kinderkrankentage geltend machen als vor der Pandemie. Das heißt, sie haben die Möglichkeit, bis zu 15 Tage, an denen sie wegen Erkrankung eines Kindes arbeitsunfähig sind, Kinderkrankengeld zu beantragen – und somit Lohnausfälle zu mildern. Bei mehreren Kindern stehen jedem Elternteil insgesamt bis zu 35 Kinderkrankentage zu.
Alleinerziehende können 2025 noch bis zu 30 Kinderkrankentage für ein Kind geltend machen. Bei mehreren Kindern stehen ihnen insgesamt bis zu 70 Tage Kinderkrankentage zu.
Die Regelungen laufen dieses Jahr aus.
Elektronische Patientenakte startet
Am 15. Januar hat die Einführung der ePA (kurz für „elektronische Patientenakte“) für alle gesetzlich Versicherten begonnen. Als erstes wird die ePA in drei Regionen – nämlich Hamburg, Franken und in Teilen von Nordrhein-Westfalen – getestet. Vier bis sechs Wochen sind dafür vorgesehen. Schneidet der Test erfolgreich ab, sollen alle weiteren Regionen folgen.
Wie jede tiefgehende Neuerung wird die Einführung der ePA kritisch verfolgt. So wurden einige Sicherheitsmängel aufgezeigt und vor der ePA für Kinder gewarnt. Zu Letzterem informiert z.B. Heise online.
Pflege von Angehörigen
Pflegeleistungen steigen
Zum Jahresbeginn sind Pflegeleistungen wie das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen um 4,5 Prozent gestiegen. Das Pflegegeld beträgt nun monatlich:
- 347 Euro in Pflegegrad 2 (2024: 332 Euro)
- 599 Euro in Pflegegrad 3 (2024: 572 Euro)
- 800 Euro in Pflegegrad 4 (2024: 764 Euro)
- 990 Euro in Pflegegrad 5 (2024: 946 Euro)
Energiekosten
Höhere Kosten sind zu erwarten, jedoch nicht überall
Zum neuen Jahr ist der CO2-Preis von 45 auf 55 Euro pro Tonne gestiegen. Das kann zu Preiserhöhungen beim Strom sowie bei Heiz- und Autokraftstoffen führen. Laut ADAC kosten Benzin und Diesel seit Jahresbeginn etwa drei Cent mehr pro Liter als 2024.
Strom kann trotzdem günstiger werden im Vergleich zu 2024. Laut Verivox bieten viele Grundversorger seit dem Jahreswechsel niedrigere Preise an (durchschnittlich minus 10 Prozent). Für einen Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden (kWh) entspreche das einer Entlastung von rund 189 Euro im Jahr.
Beim Heizen mit Erdgas ist dagegen mit deutlichen Kostensteigerungen zu rechnen, weil sich zusätzlich zum CO2-Preis Netzentgelte und Speicherumlage erhöhen. Dies gilt jedoch, so Verivox, nicht für alle Regionen. Einige Versorger können ihre Preise sogar senken. Insgesamt bleibe das Preisniveau bei der Energie hoch.
Mobilität & Reisen
Papierführerscheine laufen aus
Am 19. Januar ist die erste Stufe des Führerscheinumtauschs nach EU-Vorgabe ausgelaufen. Das heißt, dass graue und rosafarbene Papierführerscheine nicht mehr verwendet werden dürfen. Stattdessen gibt es den EU-Führerschein im Scheckkartenformat. Eine Ausnahme gilt für Personen, die vor 1953 geboren wurden. Sie können noch bis 19.01.2033 mit dem Papierführerschein fahren. Mehr zum Thema weiß das Bundesverkehrsministerium.
Deutschlandticket verteuert sich um 18 Prozent
Am 1. Januar ist der Preis des Deutschlandtickets um 9 Euro auf 58 Euro gestiegen. Auch das Deutschlandticket-Jobticket kostet mit 40,60 Euro jetzt 6,20 Euro mehr als im letzten Jahr (2024: 34,40 Euro).
Keine Papierfotos für Pass & Co. mehr zugelassen
Ab dem 1. Mai sind Papierfotos bei der Beantragung von Reisepässen oder Personalausweisen nicht mehr zugelassen. Die Bilder müssen dann vom Fotostudio digital an das Bürgeramt übermittelt oder können vor Ort – wenn die Technik dafür vorhanden ist – aufgenommen werden. Weitere Informationen gibt es hier (Punkt „Biometrie“: Ab wann darf ich … kein Papier-Passbild mehr mitbringen?).
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