Mit Sorge betrachtet der Deutsche Familienverband (DFV) aktuelle Versuche, die gesetzliche Rentenversicherung vor dem Kollaps zu bewahren. „Statt ungeeigneter Reparaturversuche und Ewigkeitsbaustellen brauchen wir eine grundlegende Reform der gesetzlichen Sozialversicherung“, erklärt DFV-Vizepräsident Siegfried Stresing.

(Berlin). Anlass für diesen Appell ist die öffentliche Bundestagsanhörung am kommenden Montag zu einem Antrag der Linkspartei, wonach Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen. „Selbst die Antragsteller bezeichnen dies als einen ersten symbolischen Schritt. Wir brauchen aber alles andere als Symbolpolitik“, kritisiert Stresing.

Für eine zukunftsfeste Rentenversicherung sei es zwar richtig, neben den Einkünften aus abhängiger Beschäftigung auch weitere Einkunftsarten der Beitragspflicht zu unterwerfen und dies in ein Gesamtkonzept einzuarbeiten, in dem Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach Leistungsfähigkeit erhoben werden. Derzeit werden ausschließlich untere und mittlere Einkünfte aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit belastet. Doch bei Bundestagsabgeordneten anzufangen, erfüllt eher populistische Erwartungen als Anforderungen an ein ernst zu nehmendes Reformkonzept.

Auch Überlegungen aus der Regierungskoalition, einen Kapitalfonds in der gesetzlichen Rentenversicherung aufzubauen, erteilt der DFV eine klare Absage. Nach Auffassung von Vizepräsident Stresing ist dieser Problemlösungsversuch an Ideenreichtum und Fachlichkeit kaum zu unterbieten. „Die gesetzliche Sozialversicherung bedarf einer grundlegenden Reform. Davor aber scheuen nicht nur Politiker, sondern auch Sozialgerichte, die auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht angerufen wurden, zurück“. Es würden enorme Verwerfungen befürchtet, ohne dass diese durch Politik oder Gerichte genau spezifiziert werden. Dabei gehe es nicht nur um eine familiengerechte Ausgestaltung der Sozialversicherungsbeiträge. „Es geht um die grundlegende Frage der Verfassungskonformität der Beitragspflicht in seiner derzeitigen Ausgestaltung“, so Stresing.

Der Deutsche Familienverband verweist dazu auf seine Kampagne „Wir jammern nicht – wir klagen“. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinem Urteil zur Berücksichtigung der Kindererziehung in der Sozialen Pflegeversicherung vom 3.4.2001 Kinderlosigkeit als Gefahr für die Nachhaltigkeit des Systems gesehen. Im Parallelurteil vom selben Tag zur Beitragsgestaltung der Privaten Pflegeversicherung hat das BVerfG zur Beitragsgestaltung der privaten Pflegeversicherung Zweifel an der langfristigen demografischen Robustheit des Kapitaldeckungssystems geäußert. Dem Gesetzgeber obliege es zu prüfen, ob auch die Funktionsfähigkeit der privaten Pflegeversicherung auf Dauer vom Nachwachsen neuer Prämienzahler abhängt, woraus dann Konsequenzen zu ziehen seien.

„Beiden Entscheidungen des Karlsruher Richter ist der Gesetzgeber bis heute nicht nachgekommen. Familien wollen echte Reformen, keine Symbolpolitik“, kritisiert Stresing.

Dem DFV auf Facebook folgen

Mit dem Bundesgeschäftsführer auf Twitter diskutieren

Kostenfrei im DFV-Newsletter anmelden

Informationen zur Familienpolitik, Finanzen, Gesundheit, Bildung und alles rund um Familie

Liste(n) auswählen: