(Berlin). Die Bundesregierung plant ab 2027, die Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, auszuweiten. Ziel ist es, die bisherige Bewertung der Erziehungsleistungen anzugleichen und so mehr Gerechtigkeit in der Rentenversicherung herzustellen. Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt diesen Schritt ausdrücklich – doch er ist nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer fairen Anerkennung der Elternleistung.

Vizepräsident René Lampe

„Die Erhöhung der Rentenpunkte von derzeit 2,5 auf einheitlich 3 ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt. Damit wird die Leistung von Eltern gerechter bewertet. Dass diese bisher unterschiedlich gewürdigt wurde, ist nicht nachvollziehbar“, sagt DFV-Vizepräsident René Lampe.

Mit der Anerkennung von Erziehungszeiten in der Rente berücksichtigt der Gesetzgeber grundsätzlich, dass Eltern, die ihre Kinder betreuen und erziehen, häufig nur eingeschränkt oder gar nicht erwerbstätig sind – und dadurch weniger für das Alter vorsorgen können. Der Zuschlag zur Rente honoriert dies teilweise.

Kritik am Rentenzuschlag ist fehl am Platz

„Mit der Erziehung von Kindern leisten Mütter und Väter einen unverzichtbaren Beitrag zur Zukunft der Gesellschaft und zum Generationenvertrag Rente. Kritik wie ‚überflüssiges Rentengeschenk‘ oder ‚teure Symbolpolitik‘, wie sie in den letzten Wochen geäußert wurde, ist daher unangebracht. Die Anerkennung der Erziehungsleistung in der Rente ist tatsächlich noch immer unzureichend“, so René Lampe.

Aktuell erhalten Eltern, die mindestens 18 Jahre erziehen, monatlich nur rund 122,37 Euro Rente pro Kind (entspricht drei Rentenpunkten im Wert von 40,79 Euro). Für viele bedeutet das im Alter eine geringe Absicherung – eine Situation, die nach Auffassung des DFV dringend verbessert werden muss.

Der nächste Schritt: Eine eigenständige Elternrente

Der DFV fordert daher eine Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen hin zu einer eigenständigen Elternrente. Diese soll den tatsächlichen Aufwand der Kindererziehung angemessen widerspiegeln und so gestaltet sein, dass Eltern, die drei Kinder jeweils mindestens 18 Jahre lang erziehen, eine volle Rente entsprechend einer durchschnittlich entlohnten sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstelle erhalten.

„Die Kindererziehungszeiten dürfen nicht mehr nur als Zuschlag zur Altersrente betrachtet werden. Sie müssen vielmehr einen eigenständigen Rentenanspruch bilden“, sagt der Familienvertreter.

Dafür schlägt der Verband folgende Maßnahmen vor:

  • Eigenständige Rentenansprüche: Kindererziehungszeiten werden nicht mehr nur als Zuschlag gewertet, sondern bilden eine eigene Renteneinheit
  • Orientierung an der Unterhaltspflicht: Die Berechnung basiert auf der tatsächlichen Dauer der Unterhaltspflicht – in der Regel bis zum 18. Lebensjahr des Kindes oder darüber hinaus
  • Schutz vor demografischen Kürzungen: Die Elternrente soll von den demografisch bedingten Kürzungen im Rentensystem ausgenommen werden, um eine stabile und verlässliche Altersvorsorge zu gewährleisten

„Nur so können wir sicherstellen, dass Eltern für ihre verantwortungsvolle Aufgabe fair entlohnt werden und im Alter nicht in Armut geraten“, so René Lampe.

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