
Die Krankenversicherungsreform berührt über kurzfristige finanzpolitische einige grundsätzliche Fragen:
1. Die Konsequenzen der stärkeren Belastung für Ehe und Familie als Keimzellen von Staat und Gesellschaft sowie der leistungsfähigen und leistungsbereiten Mitte der Gesellschaft.
2. Den Stellenwert von Ehe und Familie und Familienarbeit zur Erziehung und Pflege von Kindern und Familienangehörigen nach Art. 6 GG.
3. Die Geltung des Solidaritäts- und Subsidiariätsprinzips gegenüber Ehe und Familie.
In Artikel 6 unseres Grundgesetzt heißt es:
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“
Das ist existenziell für jeden Staat und jede Gesellschaft, weil Ehe und Familie ihren Fortbestand sichern, sozusagen eben die Keimzellen von Gesellschaft und Staat sind. Die angestrebte Krankenkassenreform sorgt jetzt aber gerade für Ehen und Familien für eine stärkere Belastung, die viele Familien eine vierstellige Summe im Jahr kosten wird und ihr grundlegendes Recht und ihre Pflicht, der Pflege und Erziehung der Kinder erschwert oder einschränkt.
Dies geschieht vor allem durch die Streichung der Mitversicherung des Ehepartners – sofern er nicht selbst mehr als 565 €/Monat an Einkommen (bei Minijobs 603 €) hat. Ausnahmen soll es für Eltern mit Kindern nur unter sieben Jahren, bei pflegebedürftigen Angehörigen und Partnern über 67 Jahren geben. Gleichzeitig sollen die Zuzahlungen zu Arzneimitteln um 50 % erhöht und Leistungen (etwa beim Zahnersatz) gestrichen werden.
Besserverdienende über 5.812,50 €/Monat sollen zudem mit einer außerordentlichen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 € (sie wurde gerade erst Anfang des Jahres um 300 € erhöht) noch stärker zur Kasse gebeten werden. Sie zahlen sowieso weit mehr als der Durchschnitt: Während etwa der Durchschnittsverdiener mit 4.500 € bei 21,1 % 949,50 € für KV/PV beiträgt, steuern die Besserverdienenden 1.226,40 € (29 % mehr) für dieselben Leistungen bei. Das ist ein solidarische Ausgleich, der jetzt aber gerade zu Lasten von Ehe und Familie eingeschränkt wird.
Denn Einverdiener-Ehen und -Familien werden allein durch die zusätzliche Kranken- und Pflegeversicherung des Partners (2,5 % KV + 0,7 % PV) mit 1.300 bis 2.347 €/Jahr mehr belastet. Bei einem Verdienst von 3.500 € brutto/Monat beträgt die Mehrbelastung 112 €/Monat oder 1.344 €/Jahr; bei einem Durchschnittsverdienst von 4.500 € brutto/Monat 144 €/Monat oder 1.728 €/Jahr; bei einem Verdienst über der neuen Beitragsbemessungsgrenze von 6.112,50 €/Monat maximal 195,60 €/Monat oder 2.347,20 €/Jahr: das entspricht jeweils einer Beitragserhöhung von 3,2 % für Einverdiener-Ehen und -Familien.
Bei denen, die über der Bemessungsgrenze liegen kommt noch eine Beitragserhöhung von 7,3 + 2,9 % KV + 1,8 % PV, also nochmal 12 % auf die 300 € Erhöhung der Bemessungsgrenze hinzu, die auch die Arbeitgeber betrifft, die die Hälfte des KV/PV Beitrags beisteuern mit Ausnahme des KV-Zusatzbeitrags. Das sind zusätzlich 36 €/Monat oder 432 € im Jahr, insgesamt also eine Mehrbelastung von rund 2.780 €/Jahr für die Besserverdienenden, eine Beitragserhöhung um 3,8 %, ohne die Zusatzkosten für Arzneimittel und wegen Leistungsreduzierungen.
Das Ziel ist es, die Einnahmen zu erhöhen, wobei mit rund 1,5 Milliarden gerechnet wird, und Ehepartner zur Erwerbsarbeit statt der Familienarbeit zu veranlassen. Die Finanzkommission Gesundheit geht von rund 1,6 Millionen mitversicherten Partnern aus. Für Beamte ändert sich erstmal nichts, denn ihre Partner sind weiter beihilfeberechtigt.
Während einerseits Ehe und Familie sowie Leistungsträger stärker belastet werden, kommt der Staat seiner Verpflichtung nur sehr unzureichend nach, die Kosten anderer Leistungsbezieher, die nichts oder sehr wenig beitragen aus Steuermitteln zu übernehmen. Eine Belastung der gesetzlichen KV/PV für soziale Leistungen, die eine sehr viele höhere Größenordnung umfasst.
Im linken politischen Spektrum argumentiert man gerne mit der Solidaritätspflicht der Besserverdienenden. Allerdings widersprechen die derzeitigen Pläne der Regierung der Subsidiaritätspflicht des Staates, gerade die kleineren gesellschaftlichen Einheiten, hier Ehe und Familie, zu stärken und nicht noch stärker zu belasten. Zudem werden bei dem Argument der Solidaritätspflicht meist die Konsequenzen übersehen.
Die durch staatliche Lenkung eingeschränkte Familienarbeit führt zu Folgekosten auch beim Staat für Kinder und Familien und Angehörige. Denn was bisher innerfamiliär geleistet wurde, wird reduziert oder fällt weg und wird über kurz oder lang mehr staatliche Leistungen bei Erziehung und Pflege notwendig machen.
Bei den Älteren der Boomer-Generation, deren Rente in Sichtweite ist, führen steigende Belastungen bei denen, die es sich leisten können, und das sind nicht wenige, dazu, früher aus dem Erwerbsleben auszusteigen oder den Boom der „Lifestyle-Teilzeit“ mitzumachen. Warum weitermachen, wenn die sowieso schon hohen Steuern und Abgaben weiter steigen? So werden Steuern und Beiträge reduziert, weniger Arbeit steht mehr. Bei den jüngeren Gutverdienern werden mehr Leute sich die Alternative einer privaten Versicherung anschauen, aus dem Solidarsystem aussteigen und dieses damit schwächen.
Wenn die stete Mehrbelastung der Leistungsträger diese am Ende vergrault, scheitert das Solidarsystem. Ein Zusammenhang, der gerade im linken Spektrum immer wieder unterschätzt wird. Schließlich: Union und SPD drohen damit die leistungsfähige Mitte der Gesellschaft weiter zu verlieren.
Stephan Raabe
Geisteswissenschaftler
Ehemaliger Bundesgeschäftsführer des Familienbundes der Katholiken (FDK)
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Bild: KI-Symbolbild / Gemini
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