Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt die Reform der Mütterrente und mahnt an, sie zur Elternrente weiterzuentwickeln

(Berlin). Der DFV begrüßt ausdrücklich die Entscheidung der künftigen Bundesregierung, die Mütterrente zu verbessern. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass allen Müttern – unabhängig vom Geburtsjahr ihrer Kinder – künftig drei Rentenpunkte gutgeschrieben werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um allen Müttern die Wertschätzung und Anerkennung zu zollen, die sie verdienen.

„Wir freuen uns, dass die künftige Bundesregierung mit dem Koalitionsvertrag die Mütterrente endlich für alle Mütter einheitlich regeln und damit ein über Jahrzehnte andauerndes Problem lösen will“, sagt Klaus Zeh, DFV-Präsident. „Die Mütterrente ist kein Wahlkampfgeschenk, sondern notwendige Fairness gegenüber allen Müttern, die mit der Erziehung ihrer Kinder viel geleistet haben – auch für den Staat. Denn ohne Kinder ist ein Generationenvertrag Rente nicht zu machen.“

Die Arbeit von Müttern und Vätern ist unverzichtbar und verdient Anerkennung – nicht nur in Worten, sondern auch in der Praxis. Auch wenn der DFV die Angleichung der Rentenpunkte in der Mütterrente begrüßt, sind die bisherigen Rentenanwartschaften aus der Kindererziehung (3 Rentenpunkte mit einem jeweiligen Wert von 39,32 Euro) völlig ungenügend, um der mindestens 18 Jahre lang dauernde Verantwortung für die Kindererziehung in der Rente Genüge zu tun.

Nächster Schritt: Ausbau der Mütterrente zur Elternrente

„Kinderreichtum bedeutet in Deutschland Rentenarmut im Alter“, so Zeh. „Der Staat entzieht sich aus seiner Verantwortung, Paaren mehr Mut zu mehr Kindern zu machen, wenn er Mütter in der Rente abstraft, Kinder gehabt zu haben. Eine Mutter mit drei Kindern hat heutzutage eine deutlich niedrigere Rente zu erwarten als eine kinderlose Frau, obwohl gerade sie mit ihrem Nachwuchs für den Generationenvertrag sorgt.“

Für eine leistungsgerechte Rente bei der Erziehung von Kindern ist der Ausbau der Mütterrente zu einer Elternrente notwendig. In ihrer Ausgestaltung muss die Elternrente sicherstellen, dass durch die Erziehung von drei Kindern über einen Zeitraum von mindestens 18 Jahren ein Rentenanspruch entsteht, der dem Rentenanspruch aus einer durchschnittlich entlohnten sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstelle entspricht. Eltern muss für die gesamte Dauer der Unterhaltspflicht unabhängig vom Geburtsdatum des Kindes pro Kind und Jahr jeweils 1/3 Entgeltpunkt gutgeschrieben werden.

Die eigenständige Elternrente folgt dem Mechanismus der rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten, d.h. sie ist rentenbegründend und wirkt steigernd zu Rentenansprüchen aus Erwerbstätigkeit. Rechnerisch entspricht die Elternrente einer Ausweitung der rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten von jetzt 2,5 bzw. 3 Jahren auf 6 Jahre pro Kind. Sie knüpft mit der Unterhaltspflicht aber an einen ökonomisch begründbaren Zeitraum an und macht deutlich, dass die Anerkennung von Erziehungszeiten kein Geschenk des Staates ist.

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