Der Deutsche Familienverband (DFV) warnt vor dem Ansinnen der Ampelkoalition, bei der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz die elterliche Erstverantwortung auszublenden.

Dr. Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes

(Berlin). „Kinder und Eltern bilden eine Einheit. Kinderrechte müssen immer aus der Sicht der Familie gedacht werden. Alles andere widerspricht dem Geist unserer Verfassung. Wir teilen das Anliegen der künftigen Bundesregierung, die Rechte von Kindern zu stärken. Aber der Plan der Ampelkoalition spielt Kinder- und Elternrechte gegeneinander aus und gefährdet die grundgesetzlich austarierte Balance zwischen Kindern, Eltern und Staat“, warnt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.

„Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. An dieser Verfassungsmaxime darf nicht gerüttelt werden. Das staatliche Wächteramt ist gefordert, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Aber der Staat hat nicht das Hoheitsrecht über die Kinderbetten. Dagegen werden sich die Familien immer wehren“, so Zeh.

Der DFV betont, dass das Elternrecht aus Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes kein Recht am Kind ist. Es ist vielmehr eine Pflicht der Eltern, zum Wohle des Kindes zu handeln – und was das Beste für das eigene Kind ist, wissen die Eltern am Besten. Nicht der Staat. „Kinder können sich nur unter dem Schutz und der Hilfe der Eltern zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten entwickeln. Deshalb sind Kinderrechte und Elternrechte kein Gegensatz – die Eltern sind vielmehr verpflichtet, diese Rechte zu schützen und sie treuhänderisch wahrzunehmen“, so Zeh.

Bereits jetzt stehen Kindern zudem alle Grundrechte zu: Sie sind Wesen mit eigener Menschenwürde, eigenem Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit und eigenem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit im Sinne der Artikel 1 und 2 Grundgesetz. Soll dies durch eine Änderung des Grundgesetzes nochmals politisch bekräftigt werden, muss sichergestellt sein, dass Kinderrechte an die elterliche Erstverantwortung knüpfen. Hierfür liegt aus der letzten Legislaturperiode schon ein sinnvoller Gesetzentwurf der damaligen Bundesregierung vor, den die SPD und damit die künftige Kanzlerpartei mit eingebracht hat.

„Ohne Kinder gibt es keine Zukunft. Familien sorgen durch die Erziehung der nächsten Generation für die Fortexistenz von Staat und Gesellschaft. Statt den klaren und prägnanten Familienschutz der Verfassung zu gefährden, muss die Politik Kinder und Familien endlich in den Mittelpunkt stellen“, so DFV-Präsident Klaus Zeh.

Zur Person

Dr. Klaus Zeh ist verheiratet und hat zwei Kinder. Von Beruf Ingenieur, engagiert er sich seit 1989 politisch. Er war stellvertretender Vorsitzender des Demokratischen Aufbruchs und von 1990 bis 2012 Mitglied im Thüringer Landtag.

Im Freistaat Thüringen war Zeh Finanzminister (1990-94) und Familienminister (2003-2008) sowie Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei (2008-2009). Von Juli 2012 bis Mai 2017 war er Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen. Seit Juni 2011 bekleidet er das Amt des Präsidenten des Deutschen Familienverbandes.

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