Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt ausdrücklich die Pläne der künftigen Bundesregierung zur Anhebung der Lohnersatzhöhen beim Elterngeld

Vizepräsidentin Schmidt
(Berlin). Die Entscheidung, sowohl den Mindestbetrag als auch den Höchstbetrag zu erhöhen, ist ein längst überfälliger Schritt zur Unterstützung von Familien und zur Förderung einer gerechteren Verteilung der Sorgearbeit.
„Es ist von großer Bedeutung, dass der Mindestbetrag des Elterngeldes endlich angepasst wird. Seit der Einführung des Erziehungsgeldes – dem Vorläufer des Elterngeldes – vor fast 50 Jahren hat es keine Erhöhung gegeben. Damals lag der Mindestbetrag bei 600 DM. Heute beträgt der Wert inflationsbereinigt nur noch 150 Euro“, so Franziska Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Familienverbandes. „Häufig betrifft es Mütter, die schnell nach dem ersten ein zweites Kind bekommen. Sie sind auf den Mindestbetrag des Elterngeldes angewiesen. Die Erhöhung des Mindestbetrages auf 600 Euro im Monat ist daher unerlässlich, um eine faire finanzielle Unterstützung von Mehrkindfamilien zu gewährleisten.“
Darüber hinaus ist die Erhöhung des Elterngeldes ein wesentlicher Baustein, um die Väterbeteiligung an der Elternzeit deutlich zu steigern.
„Die Entscheidung, wer in Elternzeit geht, wird nach wie vor von finanziellen Aspekten bestimmt. Gerade bei Familien, in denen ein Partner ein relativ höheres Einkommen erzielt, ist der jeweilige Einkommensverlust während der Elternzeit eine enorme Belastung“, erklärt Schmidt. „Es ist eine logische ökonomische Entscheidung, dass meistens derjenige Partner in eine lange Elternzeit geht, der weniger verdient. Reformen von Zeitmodellen werden Väter nicht signifikant zur Elternzeit bewegen. Es ist daher notwendig, dass der Maximalbetrag des Elterngeldes auf mindestens 2.300 Euro steigt.“
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