Anlässlich des SPD-Bundesparteitages kritisiert der Deutsche Familienverband (DFV) die Idee des „neuen Kindergeldes“ als verfassungsrechtlich bedenklich.

(Berlin). Die SPD will auf dem Bundesparteitag eine Kindergrundsicherung beschließen, die aus zwei Teilen besteht. Zum einen aus Infrastrukturleistungen wie beitragsfreier Kita, Mobilitätsleistungen und dem Ausbau von Ganztagsschulen. Zum anderen aus einem „neuen Kindergeld“, welches aus der Zusammenführung von Sozial- und Kindergeldleistungen und dem Entzug von Steuervergütungen für Familien bestehen soll.

„Die SPD fordert die Einführung von Kinderrechten ins Grundgesetz. Gleichzeitig plant sie mit der Kindergrundsicherung einen Eingriff in die Grundrechte von Familien“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV. Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes muss dem Steuerpflichtigen nach Abzug seiner Steuerschuld das Existenzminimum verbleiben. Das schließt die Familie nach Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes ein. Nun will die SPD ein neues Kindergeld finanzieren, indem sie einen Teil des steuerlichen – und vom Grundgesetz geschützten – Kinderfreibetrages streicht.

Die SPD fordert die Einführung von Kinderrechten ins Grundgesetz. Gleichzeitig plant sie mit der Kindergrundsicherung einen Eingriff in die Grundrechte von Familien

Die SPD kritisiert zu Recht das derzeitige Verfahren zur Ermittlung des Existenzminimums. Doch anstatt, wie es der DFV fordert, den Kinderfreibetrag von Kindern (2019: 7.620 Euro) auf die Höhe des Grundfreibetrages von Erwachsenen (2019: 9.168 Euro) anzuheben, geht die SPD einen anderen Weg. Der Kinderfreibetrag soll gekürzt werden – und zwar um 50 Prozent des Freibetrages für Betreuung, Erziehung und Ausbildung.

„Die Kürzung des Kinderfreibetrages wird vor allem Familien aus der Mittelschicht schlechter stellen“, sagt Zeh. „Die SPD hat für das sozialdemokratische Kindergeld schlichtweg kein Finanzierungskonzept. Deshalb greift sie der einen Familie tief in die Tasche, um es einer anderen Familie mit einer großzügigen Geste zuzustecken. Das ist keine Familienförderung.“

Das Bundesverfassungsgericht ist 1990 im sogenannten Steuergerechtigkeitsurteil zu einem klaren Ergebnis gekommen. Bei der Einkommensbesteuerung muss ein Betrag in Höhe des Existenzminimums der Familie steuerfrei bleiben. „Die Rückerstattung von zu viel gezahlten Steuern auf das Existenzminimum gilt für alle Familien. Je mehr man an Steuern zahlt, desto höher ist die Wirkung des Freibetrages. Der Familie darf nichts weg genommen werden, was ihr nicht weggenommen werden darf“, kritisiert der Verbandspräsident die Finanzierungsvorschläge zum sozialdemokratischen Kindergeld. „Das Kindergeld ist nichts anderes als die Rückerstattung von zu viel gezahlten Steuern auf das Existenzminimum des Kindes. Es ist keine milde Gabe des Staates, auch wenn es gerne suggeriert wird.“

Zur Person

Dr. Klaus Zeh ist Präsident des Deutschen Familienverbandes. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Von Beruf Ingenieur, engagiert er sich seit 1989 politisch. Er war stellvertretender Vorsitzender des Demokratischen Aufbruchs und von 1990 bis 2012 Mitglied im Thüringer Landtag.

Im Freistaat Thüringen war Dr. Klaus Zeh Finanzminister (1990-94) und Familienminister (2003-2008) sowie Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei (2008-2009). Seit Juni 2011 bekleidet er das Amt des Präsidenten des Deutschen Familienverbandes. Von Juli 2012 bis Mai 2017 war er Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen.


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