Der Deutsche Familienverband (DFV) unterstützt den anstehenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und in den sozialen Medien.

(Berlin). „Mobbing, sexuelle Belästigung oder Kostenfallen im Internet müssen hart und konsequent sanktioniert werden“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes, zur heutigen Beratung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes im Bundestag.

„Es wird endlich Zeit, den Jugendmedienschutz in die Moderne zu führen. Die letzten Regulierungsmaßnahmen in diesem Bereich sind 2002 vereinbart worden. Die Medienrealität hat sich seitdem stark verändert.“

Der DFV begrüßt es, dass die Bundesregierung mit verpflichtenden Voreinstellungen Kinder und Jugendliche vor Hassrede, Tracking, Mobbing und sexualisierter Ansprache schützen will. Ebenso ist es wichtig, Abzocke – bei so genannten „Loot Boxes“ – in Computerspielen endlich einen Riegel vorzuschieben. Positiv am Gesetzesentwurf ist, dass Eltern die Möglichkeit gegeben wird, über Hilfs- und Beschwerdesysteme die Mediennutzung ihrer Kinder zu begleiten.

„Jugendschutz ist Verfassungsauftrag. Wenn Kinder in ihrer Entwicklung beeinträchtigt, wenn sie mit verstörenden Inhalten konfrontiert werden, dann muss entschieden gehandelt werden. Und zwar nicht erst danach, sondern grundsätzlich präventiv“, so Heimann. Der Medien- und Jugendschutz ist eine staatliche Pflichtaufgabe. Es dient dazu, die Entwicklung und die Erziehung von Kindern zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu unterstützen.

Weiterhin fehlende Netzanschlussfilter

Ein Kritikpunkt am Gesetzesvorhaben ist weiterhin das Fehlen eines Netzanschlussfilters. Bereits im Februar 2020 haben der Deutsche Familienverband und neun weitere Verbände in einer Stellungnahme an das Bundesfamilienministerium die Einführung von vorinstallierten Jugendschutzfiltern gefordert. Diese sollen zentral gewartet und von den Anschlussinhabern ausgeschaltet und entsprechend ihren Wünschen auch angepasst werden können.

„Anbieterseitige Filter haben für Familien große Vorteile. Statt verschiedene Geräte mit verschiedenen Jugendschutzfiltern zu bestücken und sich um Updates zu kümmern, haben sie einen Filter für den ganzen Netzanschluss. Egal ob über Kabel oder WLAN, die Kinder sind immer geschützt“, sagt Heimann.


Weitere Informationen

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes; Stand 10.02.2020

DFV-Pressemitteilung vom 16.10.2020: Reform Jugend-Medienschutz: Netzanschlussfilter sind unverzichtbar

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