Zum 70. Jahrestag des Bundesverfassungsgerichts erinnert der Deutsche Familienverband (DFV) an die immer noch fehlende Umsetzung wegweisender Familienurteile. Bei den Koalitionsverhandlungen für eine neue Regierung muss diese in den Mittelpunkt gestellt werden.

(Berlin). Vor allem vier Urteile des Bundesverfassungsgerichts waren in der Vergangenheit wegweisend für die Familienpolitik in Deutschland: das Urteil vom steuerfreien Existenzminimum (1990), das sogenannte Trümmerfrauen-Urteil (1992), das Kinderbetreuungsurteil (1998) und das Pflegeversicherungsurteil (2001). Bis heute werden die vier großen Familienentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gesetzgeberisch nicht umfassend umgesetzt und vielfältige Benachteiligung von Familien in Kauf genommen. „Es ist ein großes Unrecht, das den Familien angetan wird. Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind eigentlich bindend“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV.

Für eine verfassungsgemäße Familienpolitik müssen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vollzogen werden. Das bedeutet, dass den Familienurteilen entsprechend:

  1. der steuerliche Kinderfreibetrag realitätsgerecht erhöht wird
  2. keine Nachteile mehr bei der Rente durch Kinderziehungszeiten entstehen
  3. echte Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung existiert
  4. Familien bei den Sozialabgaben entlastet werden

Mit der aktuellen Familienpolitik ignoriert der Staat die höchstrichterlichen Vorgaben und vernachlässigt seine grundgesetzlich festgeschriebene Pflicht gegenüber Familien sträflich“, so Zeh.

Zum Schutz der Familie verpflichtet

Nach Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes stehen Familien unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung (Familienschutzartikel). Dabei ist der Staat auch verpflichtet, Familien zu achten und aktiv zu fördern. „Den hohen Familienschutz verankerten die Verfassungsgeber nicht nur aus Fürsorglichkeit gegenüber Familien, sondern weil sie Familie als eine Grundvoraussetzung des freiheitlichen und solidarischen Verfassungsstaates erkannten“, so der Verbandspräsident.

Mit den vier Familienurteilen hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass die Vorgaben des Grundgesetzes nicht verwirklicht werden und Korrekturen geboten sind. „Bis heute fehlt die konsequente Umsetzung durch den Gesetzgeber. Die neue Bundesregierung hat ein großes Aufgabenpaket nachzuholen. Wir erwarten, dass es neben dem Klimathema im Mittelpunkt der Koalitionsverhandlungen steht, damit dieser verfassungswidrige Zustand endlich beendet wird“, sagt der Verbandspräsident.

Knapp 3.000 Familien stehen derzeit für familiengerechte Abgaben in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung vor dem Bundesverfassungsgericht. Unterstützt werden sie vom Deutschen Familienverband (Wir jammern nicht, wir klagen!). Die Klagen befinden sich in der entscheidenden Phase.

Weitere Informationen

Die vier großen Familienurteile des Bundesverfassungsgerichts

www.elternklagen.de

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