Petra Nicolaisen, Präsidentin des Deutschen Familienverbandes

(Berlin). Angesichts der Debatte um eine Abschaffung des Ehegattensplittings bezieht der Deutsche Familienverband (DFV) klar Stellung. Die Forderung nach einem „Aus“ für dieses steuerliche Kernelement ist nicht nur familienfeindlich, sondern ignoriert verfassungsrechtliche Prinzipien.

Der DFV betont, dass das Ehegattensplitting keine Familiensubvention, sondern Ausdruck einer im Grundgesetz verankerten Steuergerechtigkeit ist.

Verfassungsschutz statt „Steuergeschenk“

Das Ehegattensplitting ist tief im Grundgesetz verwurzelt. Es spiegelt das verfassungsrechtliche Schutzgebot von Art. 6 Abs. 1 GG wider und folgt dem Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Da Ehegatten gesetzlich verpflichtet sind, füreinander einzustehen, muss das Steuerrecht diese Solidargemeinschaft als Einheit betrachten.

Petra Nicolaisen, Präsidentin des Deutschen Familienverbandes, erklärt hierzu:

„Wer das Ehegattensplitting abschaffen will, plant nichts anderes als eine massive Zwangssteuererhöhung für Millionen von Familien. Das Splitting ist kein Privileg, sondern ein notwendiger Nachteilsausgleich in einem progressiven Steuersystem. Eine ersatzlose Abschaffung wäre schlicht verfassungswidrig, da sie die wirtschaftliche Realität der Ehe als Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft leugnet.“

Gegen den „Arbeitsszwang“ durch Steuerdruck

Besonders deutlich widerspricht der DFV Behauptungen von Stiftungen und anderen Akteuren, das Ehegattensplitting halte Frauen vom Arbeitsmarkt fern. Diese Argumentation verkennt, dass die Erwerbsbeteiligung von Frauen in Deutschland bereits auf einem EU-weiten Spitzenplatz liegt.

„Familienpolitik ist keine Arbeitsmarktpolitik“, so Nicolaisen. „Es ist zutiefst familienfeindlich, Mütter und Väter durch künstliche Steuererhöhungen in den Arbeitsmarkt ‚zwingen‘ zu wollen, nur um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Eltern brauchen Wahlfreiheit und Zeit für ihre Kinder, keine steuerliche Bevormundung. Wenn der Staat Frauen fördern will, muss er die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit verbessern, statt die Solidargemeinschaft Ehe finanziell abzustrafen.“

Reformen nur auf Basis des Splittings

Der DFV verschließt sich keiner Weiterentwicklung des Steuerrechts, stellt aber eine klare Bedingung: Jede Reform, wie etwa ein Familiensplitting, muss auf dem bestehenden Ehegattensplitting aufbauen.

  • Familiensplitting als Erweiterung: Ein Modell nach französischem Vorbild, das Kinder mit eigenen Splittingfaktoren einbezieht, könnte die steuerliche Gerechtigkeit erhöhen – sofern es das Ehegattensplitting als Fundament behält.
  • Gefahr der Individualbesteuerung: Modelle, die auf eine reine Individualbesteuerung setzen, führen unweigerlich zu Steuererhöhungen, die vor allem Alleinverdiener-Familien und kinderreiche Haushalte hart treffen würden.
  • Solidarität schützen: 91 % des Splittingvolumens kommt Paaren zugute, die Kinder erziehen oder erzogen haben. Eine Abschaffung wäre damit ein direkter Angriff auf die finanzielle Stabilität der Mitte unserer Gesellschaft.

Der Deutsche Familienverband fordert die politischen Entscheidungsträger auf, die ideologische Debatte zu beenden und die verfassungsrechtlich garantierte Entscheidungsfreiheit der Ehepaare zu respektieren.

Ein aktueller Faktencheck zum Ehegattensplitting findet sich hier als PDF zum Download.

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