Am Donnerstag berät der Bundestag über ein Gesetz zur Aktivierung von Bauland und bezahlbaren Wohnraum. Von Experten empfohlene Entlastungen in der Grunderwerbsteuer sind nicht vorgesehen. 

(Berlin). Freibeträge in der Grunderwerbsteuer und eine Senkung der Grunderwerbsteuersätze waren Empfehlungen der Kommission für nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik. Im Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Aktivierung von Bauland und bezahlbaren Wohnraum tauchen sie als Maßnahmen nicht auf.

„Der Deutsche Familienverband sieht es sehr kritisch, dass Entlastungen bei der Grunderwerbsteuer nicht umgesetzt werden, obwohl es einen Prüfauftrag im Koalitionsvertrag gibt“, sagt Verbandspräsident Klaus Zeh. „Damit wird das Familienwohnen unnötig verteuert.“

Familien, die eigenen Wohnraum erwerben wollen, müssen sich aufgrund hoher Grunderwerbsteuern stärker verschulden oder ganz auf ein Eigenheim verzichten. Zusätzlich verteuern Grunderwerbsteuern auch den Mietwohnbau und belasten somit auch diejenigen, die zur Miete wohnen. „Entlastungen bei der Grunderwerbsteuer stärken Familien auf dem Wohnmarkt, sei es im Eigenheim oder zur Miete. Es ist unverzeihlich, dass die Bundesregierung und die Bundesländer es vier Jahre lang versäumen“, so Zeh.

Seit 2006 haben sich die Grunderwerbsteuern bundesweit im Durchschnitt um mehr als 30 Prozent erhöht. Bei einem Grundstückpreis von 350.000 Euro betrugen sie 2006 12.250 Euro. Gegenwärtig liegen sie bei 19.030 Euro. Der Grunderwerbsteuersatz hat sich in den letzten 14 Jahren von im Durchschnitt 3,5 Prozent auf 5,44 Prozent erhöht.

Mittlerweile machen die Grunderwerbsteuern mehr als die Hälfte der steuerlichen Einnahmen der Bundesländer aus. 2006 waren es noch etwa 28 Prozent. „Die Erhöhung der Grunderwerbsteuern generiert den Bundesländern zusätzliche Haushaltsmittel. Gleichzeitig belastet sie diejenigen, die es grundsätzlich schwer haben, geeigneten und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Für Familien muss ein Steuerfreibetrag bei der Grunderwerbsteuer eingeführt werden“, sagt Zeh. Zusätzlich solle der Grunderwerbsteuersatz gesenkt werden.

Familienwohnungen garantieren

In den Gesetzesentwurf gehört außerdem die Verankerung einer verbindlichen Familienquote bei der Bauleitplanung im Baugesetzbuch. Für eine familiengerechte Städtebauplanung müssen nach Auffassung des Deutschen Familienverbands mindestens 20 Prozent an Familienwohnungen bei der Bauleitplanung vorgesehen werden.

„Hier geht es nicht um bürokratische Vorgaben ohne Blick auf Qualität und regionale Besonderheiten, sondern darum, die Wohnbedürfnisse von Familien vorrangig zu berücksichtigen und in der regionalen Wohnungspolitik zu festzusetzen“, so Zeh.

Die Wohnsituation hat einen wesentlichen Einfluss darauf, wie sich die Kinder entwickeln und ob das Familienleben gelingt. Auch ob Menschen den Mut finden, sich für mehrere Kinder zu entscheiden, hängt nicht zuletzt vom Wohnen ab. „Familien gehören in den Mittelpunkt der Wohnungspolitik“, sagt der Verbandspräsident.

Weiterführende Informationen    

Bezahlbares und familiengerechtes Wohnen (Positionspapier des DFV)

Dem DFV auf Facebook folgen

Mit dem Bundesgeschäftsführer auf Twitter diskutieren