Der Deutsche Familienverband kritisiert den Vorstoß von Abgeordneten, Kinderlose stärker in der Rentenversicherung zu belasten, und erinnert an die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, die gesetzlichen Sozialversicherungen familiengerecht zu gestalten.

 (Berlin). „Die Forderung von einigen in der ‚Jungen Gruppe’ organisierten Unionsabgeordneten, Kinderlose stärker zur Kasse zu bitten, sendet ein falsches gesellschaftliches Signal“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). „Eine zukunftsfeste gesetzliche Sozialversicherung muss in erster Linie Eltern bei den Beiträgen entlasten. Das ist Verfassungsvorgabe.“

Eltern zahlen derzeit genau so hohe finanzielle Beiträge in die Rentenversicherung ein, wie Versicherte ohne Kinder. Gleichzeitig sorgen Familien durch die Erziehung von Kindern dafür, dass das umlagefinanzierte Rentensystems überhaupt erst bestehen kann. Das Bundesverfassungsgericht stuft die Kindererziehung seit dem Pflegeversicherungsurteil 2001 als „generativen Beitrag“ ein, der genauso zu bewerten ist wie Geldeinzahlungen in die Sozialversicherung. „Die Vorgabe der Karlsruher Richter nach Beitragsentlastung für Familien wird seit 19 Jahren bei jeder Rentenreform ignoriert“, sagt Zeh. „Kindererziehung darf künftig nicht gleichbedeutend mit Altersarmut sein.“

Der DFV fordert, dass der generative Beitrag von Eltern endlich anerkannt wird und Familien auf der Beitragsseite der Renten-, aber auch Kranken- und Pflegeversicherung entlastet werden. Hierfür wird die Einführung eines Kinderfreibetrags analog zu Paragraf 32 Absatz 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vorgeschlagen, der von der Beitragsbemessungsgrundlage abgezogen wird.

Zusammen mit dem Familienbund der Katholiken (FDK) unterstützt der DFV Familien, die eine familiengerechte Gestaltung der Sozialversicherungsbeiträge fordern. Die Verbände haben Verfassungsbeschwerde gegen die rechtswidrige Belastung von Familien eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat inzwischen die Bundesregierung, mehrere Ministerien und alle Landesregierungen aufgefordert, zur Causa Stellung zu nehmen. „Wenn es den jungen Politikern darum geht, Familien zu unterstützen und das Rentensystem zu stärken, dann müssen Familien und eine Beitragsentlastung zur Debatte stehen. Denn ohne Familie ist kein Staat zu machen“, so Zeh.


Weiterführende Informationen

DFV-Positionen für eine familiengerechte Rente und einen verlässlichen Generationenvertrag

„Wir jammern nicht, wir klagen!“ – Kampagne von DFV und FDK für Familiengerechtigkeit in den Sozialversicherungen


Zur Person

Dr. Klaus Zeh ist Präsident des Deutschen Familienverbandes. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Von Beruf Ingenieur, engagiert er sich seit 1989 politisch. Er war stellvertretender Vorsitzender des Demokratischen Aufbruchs und von 1990 bis 2012 Mitglied im Thüringer Landtag.

Im Freistaat Thüringen war Dr. Klaus Zeh Finanzminister (1990-94) und Familienminister (2003-2008) sowie Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei (2008-2009). Seit Juni 2011 bekleidet er das Amt des Präsidenten des Deutschen Familienverbandes. Von Juli 2012 bis Mai 2017 war er Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen.


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