Ganztagsförderungs-Gesetz: Stellungnahme des DFV

2021-04-22T17:21:55+02:0021. April 2021|Kinderbetreuung, Stellungnahme|

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz soll ab 2025 im Achten Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe) stufenweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter eingeführt werden. Die Gesetzesinitiative zielt darauf, die Förderung von Kindern zu unterstützen und Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Zunächst soll für Kinder, die ab dem Schuljahr 2025/26 die erste Klasse besuchen, ein bundesweiter Anspruch auf ganztägige Förderung eingeführt werden. Ab dem 01.08.2028 soll ein Rechtsanspruch für Schüler der ersten vier Klassen gelten.

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt das Ziel, die Förderung von Kindern zu verbessern und Familien bei der Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit zu unterstützen. Damit ein gutes Bildungs- und Betreuungsangebot für Grundschulkinder erreicht werden kann, sieht der DFV jedoch noch wesentlichen Nachbesserungsbedarf. Dies gilt vor allem für das bislang völlige Fehlen von verbindlichen Qualitätsvorgaben. Insgesamt ist eine weitaus stärkere Berücksichtigung des Wohls und der Bedürfnisse von Kindern erforderlich, auch im Verhältnis zu arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen und den Anforderungen der Wirtschaft.

Zur vollständigen DFV-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Ganztagsförderungsgesetzes

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