Der Kinderbonus wird in zwei Raten ausgezahlt, um damit einen starken, konzentrierten Konjunkturimpuls zu setzen, der von den Familien direkt genutzt wird.

Mit der Zahlung in zwei Raten werden nachteilige Folgen im Zusammenspiel von Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss vermieden. Eine einmalige Auszahlung des Kinderbonus in Höhe von 300 Euro hätte zur Folge, dass Kinder getrennt lebender Eltern, für die der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, mehr Geld zur Verfügung hätten, als Kinder, bei denen der andere Elternteil Unterhalt zahlt. Denn: Der Unterhaltsvorschuss, den die Kinder ohne Unterhaltszahlungen in der Regel bekommen, wäre in diesem Falle höher als der Mindestunterhalt.