Schon vor dem Jahreswechsel hat es sich angekündigt: Wir erleben noch eine fünfte Welle der Corona-Infektionen. Verantwortlich dafür ist die besonders leicht übertragbare Virusmutation „Omikron“.

Tatsächlich steigt die Sieben-Tage-Inzidenz seit Anfang des Jahres stetig und erreicht mittlerweile neue Höchstwerte. Trotz offensichtlich milderem Krankheitsverlauf bei Omikron droht eine Überlastung des Gesundheitssystems.

Im Mittelpunkt der politischen Bemühungen steht die Corona-Impfung. Noch immer sind zu viele Menschen nicht geimpft bzw. leisten bereits erfolgte Impfungen nicht mehr genügend Schutz. Auffrischungsimpfungen sind nun – neben Erstimpfungen – verstärkt gefragt.

Eine Impfung bietet zwar nicht 100-prozentigen Schutz gegen neue Virusvarianten, doch das Risiko, ernsthaft zu erkranken, sinkt erheblich. Für März hat das Pharmaunternehmen Biontech/Pfizer einen Impfstoff in Aussicht gestellt, der an die Omikronvariante angepasst ist. Ob dieser in der EU angenommen wird, ist noch nicht geklärt.

Immer noch liegt es bei den Familien selbst, die wichtige Frage des Impfens bzw. Nachimpfens für sich zu beantworten. Mittlerweile werden Impfungen – mit wenigen Ausnahmen wie z.B. Schwangere in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft – für alle Personen ab dem 12. Lebensjahr empfohlen. Dazu zählen neuerdings auch die Auffrischungsimpfungen.

Eine allgemeine Impfpflicht könnte im März kommen. Nachdem sie lange von der Politik ausgeschlossen wurde, fällt die Umsetzung nun schwer. Viele Fragen sind zu klären, darunter auch ganz praktische: Wie soll die Impfpflicht kontrolliert werden? Drei Modelle für eine Impfpflicht werden aktuell diskutiert.

In der vergangenen Woche hat der Bund die Corona-Regelungen noch einmal verschärft, gleichzeitig gelten angepasste Quarantäne-Regelungen:

  • Kontaktpersonen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, frisch geimpft oder genesen sind u.ä, müssen nicht mehr in Quarantäne gehen

  • für alle übrigen Personen endet die Isolation bzw. Quarantäne i.d.R. nach zehn Tagen. Sie können sich nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest freitesten

  • für Kitakinder und Schüler, kann die Quarantäne als Kontaktperson schon nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden

Anders als 2021 besteht weitgehend Konsens darüber, dass die Schließung von Schulen und Kitas zum Wohl der Kinder und Jugendlichen möglichst vermieden werden soll. Die zunehmende Verbreitung von Omikron könnte aber aus einer anderen Richtung Probleme bringen, durch einen hohen Krankenstand – und damit vielen Ausfällen – bei Lehrerinnen und Erziehern.

Viele Corona-Hilfen des vergangenen Jahres werden in diesem Jahr fortgesetzt oder erneuert. Über geltende Unterstützungsangebote für Familien informiert das Familienportal des Bundes. Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert.

 

Dem DFV auf Facebook folgen

Mit dem Bundesgeschäftsführer auf Twitter diskutieren

Kostenfrei im DFV-Newsletter anmelden

Informationen zur Familienpolitik, Finanzen, Gesundheit, Bildung und alles rund um Familie

Liste(n) auswählen: