
Das neue Jahr ist gestartet und zahlreiche gesetzliche Änderungen, die Familien betreffen, sind in Kraft getreten. Einige entlasten Familien finanziell, andere bringen zusätzliche Kosten oder neue Verpflichtungen im Alltag mit sich. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:
1. Kindergeld & Kinderfreibetrag
2. Grundfreibetrag, Eckwerte & Spitzensteuersatz
3. Kindesunterhalt
4. Kinderbetreuung: Ganztagsbetreuung
5. Kinderkrankengeld
6. Einkommen, Versicherung & Ausbildung
7. Soziale Absicherung & Kindersofortzuschlag
8. Altersvorsorge für Kinder
9. Wohnen
10. Mobilität
11. Energie
12. Dienstpflicht für Jugendliche
13. Ehrenamtliches Engagement
1. Kindergeld & Kinderfreibetrag
Zum 1. Januar 2026 ist das Kindergeld leicht gestiegen: Es beträgt nun 259 Euro pro Kind und Monat. Das sind 48 Euro mehr pro Jahr und Kind. Familien müssen für diese Erhöhung keinen neuen Antrag stellen, das Kindergeld wird automatisch ausgezahlt.
Parallel dazu wurde der steuerliche Kinderfreibetrag auf 9.756 Euro pro Kind erhöht (2025: 9.600 Euro). Der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) bleibt unverändert bei 2.928 Euro. Zusammengenommen ergibt sich damit ein Gesamtkinderfreibetrag von 9.756 Euro pro Kind. Bei zusammenveranlagten Eltern verdoppelt sich dieser Betrag.
Alleinerziehende erhalten die Hälfte des Gesamtkinderfreibetrags, also 4.878 Euro pro Kind.
2. Grundfreibetrag, Eckwerte & Spitzensteuersatz
Der steuerliche Grundfreibetrag für Erwachsene steigt 2026 auf 12.348 Euro (2025: 12.096 Euro). Das bedeutet, dass ein etwas größerer Teil des Einkommens steuerfrei bleibt. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich dieser Betrag entsprechend.
Außerdem wurden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs leicht angepasst, um die sogenannte „kalte Progression“ auszugleichen. Das bedeutet, dass Einkommen, das nur geringfügig steigt, nicht unverhältnismäßig stärker besteuert wird.
Der 42-prozentige Spitzensteuersatz greift 2026 erst bei einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro (2025: 68.481 Euro). Für gemeinsam veranlagte Ehepaare gelten die doppelten Beträge: 139.758 Euro (2025: 136.962 Euro).
3. Kindesunterhalt
Zum Jahreswechsel ist der monatliche Mindestunterhalt für Kinder, deren Eltern getrennt sind, leicht gestiegen. Für Kinder von 0 bis 5 Jahren beträgt der Mindestunterhalt 486 Euro pro Monat, für Kinder von 6 bis 11 Jahren 558 Euro und für Kinder von 12 bis 17 Jahren 653 Euro. Für volljährige Kinder liegt der Mindestunterhalt weiterhin bei mindestens 698 Euro pro Monat. Die Werte stammen aus der aktuellen Düsseldorfer Tabelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf, die als Richtwert für die Berechnung des Kindesunterhalts dient.
Beim Unterhaltsvorschuss gibt es 2026 praktisch keine Änderung, da die Zahlungen auf das Kindergeld angerechnet werden.
4. Kinderbetreuung: Ganztagsbetreuung
Am 1. August 2026 tritt der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder der ersten Klasse in Kraft. Das Angebot umfasst eine Betreuung an fünf Tagen pro Woche für jeweils acht Stunden. Dazu gehören Unterricht sowie Betreuungsangebote außerhalb der Unterrichtszeit. Der Anspruch soll schrittweise bis 2029 auf die Klassenstufen 2 bis 4 ausgeweitet werden.
5. Kinderkrankengeld
Die Sonderregelung für Kinderkrankengeld gilt auch 2026 weiterhin. Eltern haben pro Kind Anspruch auf bis zu 15 Kinderkrankentage pro Jahr, um ein krankes Kind zu Hause betreuen zu können und Lohnausfälle abzufedern. Bei mehreren Kindern stehen jedem Elternteil insgesamt bis zu 35 Kinderkrankentage zu.
Alleinerziehende können pro Kind bis zu 30 Kinderkrankentage geltend machen. Bei mehreren Kindern summiert sich der Anspruch auf insgesamt 70 Tage.
6. Einkommen, Versicherung & Ausbildung
Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt 2026 unverändert bei 14,6 %, der ermäßigte Satz bei 14 %. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der als Richtwert dient, liegt offiziell bei 2,9 % (2025: 2,5 %). Da die Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge individuell gestalten, kann es für Familien zu höheren oder niedrigeren Belastungen kommen. Viele Kassen haben ihre Sätze leicht angehoben, um gestiegene Ausgaben zu decken. Einen Überblick über die aktuellen Zusatzbeiträge der einzelnen Krankenkassen gibt es hier.
Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde (2025: 12,82 Euro). Die Verdienstgrenze für Minijobs beträgt 2026 603 Euro pro Monat (2025: 520 Euro) entsprechend 7.236 Euro im Jahr.
Für Familien mit Auszubildenden steigen die Mindestvergütungen ebenfalls: Im ersten Ausbildungsjahr beträgt die Vergütung nun 724 Euro pro Monat (2025: 682 Euro), im zweiten Jahr 854 Euro (2025: 805 Euro), im dritten 977 Euro (2025: 921 Euro) und im vierten 1.014 Euro (2025: 955 Euro).
7. Soziale Absicherung & Kindersofortzuschlag
Für 2026 wird eine Umgestaltung des bisherigen Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung diskutiert. Geplant sind unter anderem strengere Mitwirkungspflichten für Leistungsbeziehende, die Stärkung des Vermittlungsvorrangs und mögliche Anpassungen bei Sanktionen.
Eine Regierungskommission empfiehlt, staatliche Hilfen wie Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag besser zu verzahnen und die Antragstellung zu vereinfachen. Ziel ist ein einfacheres, digitaleres und bürgernäheres System. Kritiker warnen vor möglichen negativen sozialen Folgen, wenn das Schutzniveau nicht gewährleistet bleibt.
Da sich der Gesetzgebungsprozess noch im parlamentarischen Verfahren befindet, ist nicht garantiert, dass alle vorgeschlagenen Änderungen noch 2026 in Kraft treten. Teile der Reform sollen spätestens ab dem 1. Juli 2026 gelten, andere Komponenten werden voraussichtlich später umgesetzt.
Familien, die Leistungen nach dem Bürgergeld beziehen, könnten künftig mit veränderten Zugangs- und Mitwirkungspflichten konfrontiert werden, was Auswirkungen auf die Leistungsberechtigung hat. Gleichzeitig kann die engere Verzahnung von Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld den Zugang zu Unterstützungsleistungen erleichtern. Mögliche Sanktionsverschärfungen sind jedoch weiterhin in der Debatte, was Familien zusätzlich belasten könnte.
Für Kinder in Haushalten mit Bürgergeldbezug oder ähnlichen Leistungen ist der Kindersofortzuschlag um fünf Euro gestiegen auf 25 Euro pro Kind und Monat.
8. Altersvorsorge für Kinder
Für 2026 ist die Einführung der sogenannten Frühstart-Rente geplant. Sie soll ermöglichen, dass Kinder frühzeitig Kapital für die Altersvorsorge ansparen. Das staatliche Fördermodell sieht ein Startguthaben und regelmäßige Einzahlungen vor, sodass langfristig ein Vermögen für den späteren Ruhestand aufgebaut wird. Häufige Fragen dazu beantwortet das Bundesfinanzministerium.
9. Wohnen
Die Mietpreisbremse wurde bis Ende 2029 verlängert. Sie gilt in Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt, die von den Ländern festgelegt werden. Laut Deutschem Mieterbund betrifft sie aktuell mehr als 400 Kommunen, in denen rund ein Drittel der Bevölkerung lebt.
In diesen Gebieten darf die Miete bei Neuvermietungen höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ziel ist, den Anstieg der Mieten zu begrenzen.
10. Mobilität
Das Deutschlandticket kostet seit Januar 2026 63 Euro pro Monat (2025: 58 Euro). Kinder unter sechs Jahren fahren kostenlos mit, ältere Kinder benötigen weiterhin ein eigenes Ticket.
Zugleich wird Berufspendlern 2026 eine steuerliche Entlastung gewährt: Die Pendlerpauschale beträgt nun bereits ab dem ersten Kilometer 38 Cent pro Kilometer. Zuvor konnte der erhöhte Satz von 38 Cent erst ab dem 21. Entfernungskilometer angesetzt werden; für die Kilometer 1 bis 20 lag der Satz bei 30 Cent.
11. Energie
Seit dem 1. Januar 2026 liegt der CO₂-Preis für fossile Brennstoffe wie Gas, Heizöl, Benzin und Diesel bei 55 bis 65 Euro pro Tonne (siehe: Bundesumweltministerium). Beim Heizen mit Gas oder Öl sowie beim Tanken von Benzin oder Diesel müssen Familien je nach Verbrauch und Tarif mit höheren Kosten rechnen.
Die Gas-Umlage ist weggefallen, wodurch Haushalte direkt entlastet werden. Außerdem leistet der Bund 2026 einen Zuschuss zu den Stromnetzentgelten. Eine allgemeine gesetzliche Senkung der Stromsteuer ist bislang nicht verbindlich beschlossen.
12. Dienstpflicht für Jugendliche
Zum 1. Januar 2026 ist eine Neufassung des Wehrdienstgesetzes in Kraft getreten. Alle Männer, die 18 Jahre alt werden, erhalten einen Fragebogen, in dem sie freiwillig angeben können, ob sie Wehrdienst oder einen sozialen Dienst leisten möchten. Frauen können den Fragebogen ebenfalls freiwillig ausfüllen. Der klassische Pflichtwehrdienst bleibt weiterhin ausgesetzt. Weitere Informationen gibt es hier.
13. Ehrenamtliches Engagement
Zum Jahresbeginn 2026 wurden die steuerlichen Pauschalen für ehrenamtliche Tätigkeiten angehoben. Die Ehrenamtspauschale beträgt nun 960 Euro pro Jahr (2025: 840 Euro) und gilt für allgemeine ehrenamtliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Vereinen oder Organisationen. Die Übungsleiterpauschale wurde auf 3.300 Euro pro Jahr (2025: 3.000 Euro) erhöht und kommt insbesondere für Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit, Sportvereinen oder Bildungsangeboten zum Tragen. Familien, deren Mitglieder sich ehrenamtlich engagieren, können dadurch eine höhere steuerfreie Vergütung erhalten.
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