Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat ihre erste umfassende Bestandsaufnahme veröffentlicht. Sie soll als wissenschaftlich fundierte Grundlage für konkrete Handlungsempfehlungen dienen, die Ende Juni 2026 vorgestellt werden sollen.
Die Analyse untersucht die digitalen Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, bestehende Gefährdungen im Netz, Möglichkeiten digitaler Teilhabe sowie Strukturen der Medienbildung und den aktuellen rechtlichen Rahmen. Im Mittelpunkt stehen dabei sowohl Risiken digitaler Angebote als auch Chancen für Bildung, soziale Teilhabe und Persönlichkeitsentwicklung.
Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien bezeichnete die Bestandsaufnahme als eine der bislang umfassendsten interdisziplinären Grundlagen zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt. Sie mache deutlich, dass ein wirksamer Schutz junger Menschen nur durch eine langfristige Gesamtstrategie gelingen könne, die Schutz, Befähigung und Teilhabe miteinander verbindet.
Auch die Vorsitzenden der Expertenkommission betonten die Bedeutung einer verbindlichen Medienbildung. Olaf Köller erklärte, entscheidend seien nicht allein Nutzungszeiten, sondern Inhalte, Plattformgestaltung und die Begleitung von Kindern und Jugendlichen. Medienbildung müsse deshalb altersgerecht und flächendeckend zugänglich sein. Nadine Schön hob hervor, dass wirksamer Kinder- und Jugendschutz nur durch das Zusammenspiel von Regulierung, Bildung und technischer Vorsorge erreicht werden könne.
Chancen und Risiken digitaler Lebenswelten
Die Bestandsaufnahme beschreibt digitale Medien als festen Bestandteil des Alltags junger Menschen. Smartphones seien zentrale Zugänge zu Kommunikation, Information, Unterhaltung und zunehmend auch zu Anwendungen Künstlicher Intelligenz.
Gleichzeitig verweist die Kommission auf vielfältige Gefährdungen, darunter:
- Cybermobbing und Hate Speech
- sexualisierte Gewalt im digitalen Raum, etwa durch Cybergrooming
- manipulative Plattformmechanismen („Dark Patterns“)
- Risiken durch KI-Anwendungen wie Deepfakes oder Desinformation
Neben diesen Risiken betont die Kommission auch die positiven Möglichkeiten digitaler Technologien – etwa für gesellschaftliche Teilhabe, individuelle Lernprozesse und soziale Vernetzung.
Defizite bei Medienbildung und Prävention
Die Kommission sieht in der Medienbildung eine zentrale Voraussetzung für den sicheren Umgang mit digitalen Angeboten. Zwar gebe es zahlreiche Angebote in Familien, Schulen, Kitas und außerschulischen Einrichtungen, jedoch fehle es vielerorts an verbindlichen und flächendeckenden Strukturen.
Kritisiert werden insbesondere:
- große Unterschiede zwischen Bundesländern und Einrichtungen
- uneinheitliche Qualität der Angebote
- fehlende systematische Unterstützung für Eltern und Fachkräfte
Rechtlicher Rahmen mit Umsetzungsproblemen
Der Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum basiert auf europäischen und nationalen Regelungen, darunter der Digital Services Act, das Jugendschutzgesetz und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.
Die Kommission sieht jedoch deutliche Defizite bei der praktischen Umsetzung. Besonders kritisch seien unzureichende Alterskontrollen sowie begrenzte Möglichkeiten zur Kontrolle und Durchsetzung bestehender Regeln.
Handlungsempfehlungen folgen Ende Juni
Die Kommission hat bewusst darauf verzichtet, bereits jetzt konkrete Maßnahmen vorzulegen. Zunächst solle eine gemeinsame wissenschaftliche Grundlage geschaffen werden. Auf dieser Basis werden derzeit Handlungsempfehlungen erarbeitet, die Ende Juni 2026 vorgestellt werden sollen. Der Abschlussbericht der Kommission ist für September 2026 angekündigt.
Weitere Informationen sowie die vollständige Bestandsaufnahme:
Kostenfrei im DFV-Newsletter anmelden
Informationen zur Familienpolitik, Finanzen, Gesundheit, Bildung und alles rund um Familie


