
Sollten Energydrinks erst ab 16 Jahren verkauft werden? Der Deutsche Familienverband (DFV) hält eine Altersgrenze für einen sinnvollen Schritt im Kinder- und Jugendschutz – und plädiert zugleich für Augenmaß in der Regulierungsdebatte.
Bunte Dosen, aggressive Werbestrategien und große Versprechen von Leistungsfähigkeit und Energie: Energydrinks gehören inzwischen für viele Kinder und Jugendliche zum Alltag. Gleichzeitig wächst die Sorge um die gesundheitlichen Folgen eines regelmäßigen Konsums.
Verbandspräsidentin Petra Nicolaisen hat sich deshalb bereits Anfang des Jahres für eine klare Altersgrenze beim Verkauf von Energydrinks ausgesprochen. Aus Sicht des DFV ist ein Mindestalter von 16 Jahren ein sinnvoller Schritt des Kinder- und Jugendschutzes.
Dabei geht es ausdrücklich nicht um ein generelles Verbot oder um staatliche Bevormundung Erwachsener. Es geht vielmehr um die Frage, wie junge Menschen besser geschützt werden können, solange sie gesundheitliche Risiken oft noch nicht realistisch einschätzen können.
Werbung, Wirkung, Verantwortung
Infobox: Was sind Energydrinks?
Energydrinks sind koffeinhaltige Erfrischungsgetränke, die häufig zusätzlich große Mengen Zucker oder Süßstoffe enthalten. Neben Koffein können sie weitere stimulierende Inhaltsstoffe wie Taurin oder Guarana enthalten.
Im Gegensatz zu klassischen Softdrinks sind Energydrinks nicht als Durstlöscher gedacht, sondern dienen der kurzfristigen Steigerung von Wachheit und Leistungsgefühl.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung weist darauf hin, dass Kinder und Jugendliche besonders empfindlich auf hohe Koffeinzufuhr reagieren können.
Energydrinks enthalten häufig hohe Mengen an Koffein und Zucker. Verbraucherschützer weisen seit Jahren darauf hin, dass insbesondere Kinder und Jugendliche empfindlicher auf große Mengen Koffein reagieren können. Schlafprobleme, Nervosität oder Herz-Kreislauf-Beschwerden gehören zu den bekannten Risiken eines übermäßigen Konsums.
Hinzu kommt: Viele Produkte werden gezielt an Jugendliche adressiert – mit auffälligem Design, Gaming-Bezügen oder Social-Media-Kampagnen. Eltern geraten dadurch zunehmend unter Druck, weil Energydrinks für viele Jugendliche längst Teil der Jugendkultur geworden sind.
Mehrere europäische Länder wie Litauen und Polen haben deshalb bereits Altersbeschränkungen (in der Regel bis 18 Jahre) eingeführt. Auch in Deutschland gewinnt die Debatte an Dynamik. Neben gesundheitspolitischen Argumenten rückt dabei zunehmend die Frage in den Mittelpunkt, welche Verantwortung Staat, Handel, Hersteller und Gesellschaft gegenüber Minderjährigen tragen.
Derzeit wird in Bund und Ländern zudem über eine mögliche Zuckerabgabe auf stark zuckerhaltige Getränke diskutiert. Während Befürworter darin einen Anreiz zur Reduzierung des Zuckergehalts sehen, warnen Kritiker vor zusätzlicher Regulierung sowie vor steigenden Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Unabhängig davon bleibt für den DFV der Jugendschutz bei Energydrinks zentral.
Was Familien jetzt brauchen
Familien brauchen Unterstützung statt Belehrung. Eltern tragen Verantwortung für die Ernährung ihrer Kinder. Sie dürfen dabei aber nicht allein gelassen werden, wenn Produkte gezielt auf Minderjährige ausgerichtet sind.
Eine Altersgrenze für Energydrinks wäre deshalb aus unserer Sicht kein Ausdruck übertriebener Regulierung, sondern ein verhältnismäßiger Beitrag zum präventiven Kinder- und Jugendschutz.
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