Die starre Fixierung auf das erste Lebensjahr geht an der Lebenswirklichkeit von Familien vorbei. Der Deutsche Familienverband (DFV) plädiert dafür, die Bezugsdauer des Elterngeldes grundlegend neu zu verhandeln.
(Berlin). Das Elterngeld wurde 2007 als Lohnersatzleistung eingeführt, um Familien in der sensibelsten Phase nach der Geburt einen flexiblen, wirtschaftlichen Schonraum zu gewähren. Die aktuellen Pläne der Bundesregierung, das Elterngeld auf 9 und 12 Monate zu kürzen, zwingen viele Mütter und Väter in ein starres Raster, das weder den Entwicklungsphasen des Kindes noch der beruflichen Realität entspricht.
„Der Deutsche Familienverband begrüßt ausdrücklich eine Neuverhandlung über die zeitliche Verteilung des Elterngeldes“, sagt Petra Nicolaisen, Präsidentin des Deutschen Familienverbandes. „Eine Elterngeldreform darf nicht bedeuten, Leistungen wegzukürzen, sondern muss den Handlungsspielraum von Eltern erweitern. Dazu gehört nicht nur die Ausweitung der Elterngeldmonate, sondern auch die deutliche Anhebung der Mindest- und Maximalbeträge.“
Familien erbringen mit der Erziehungsarbeit den unverzichtbaren generativen Beitrag für unser gesamtes Gemeinwesen und die Sozialkassen. Wer diesen Einsatz mit Bezugsdauerkürzungen und realen Kaufkraftverlusten bestraft, untergräbt das verfassungsrechtliche Schutzgebot für Familien. Junge Eltern verlangen bei der elementaren Fürsorgeleistung Unterstützung, statt dass ihnen jeder Euro vorgerechnet wird.
Der Deutsche Familienverband fordert:
- Zeitsouveränität statt Monatsdiktat: Wiederherstellung der Bezugsdauer auf 14. Lebensmonate des Kindes, wobei ein Elternteil bis zu 12 Monate Elternzeit nehmen kann.
- Fiskalische Priorität für Familien: Keine Kürzungen im politischen Querschnittsbereich Familie.
- Verdopplung des Mindestbetrages: Der Sockelbetrag des Basiselterngeldes muss unverzüglich von 300 Euro auf mindestens 600 Euro angehoben werden, um den inflationsbedingten Kaufkraftverlust der letzten Jahrzehnte auszugleichen.
- Anhebung des Höchstbetrages: Der maximale Auszahlungsbetrag muss von derzeit 1.800 Euro auf mindestens 2.300 Euro erhöht werden. Nur so bleibt das Elterngeld eine verlässliche Lohnersatzleistung, die insbesondere auch Väter dazu motiviert, länger in Elternzeit zu gehen.
- Dynamisierung und Wahlfreiheit: Das Elterngeld muss dauerhaft an die allgemeine Lohn- und Inflationsentwicklung gekoppelt werden. Zudem müssen bürokratische Hürden fallen, um den Eltern echtes Wunsch- und Wahlrecht bei der Aufteilung der Monate einzuräumen.
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Bild: Symbolbild, Gemini 3.1 Pro
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