Sebastian Heimann, DFV-Bundesgeschäftsführer, im Interview mit dem ARD-Mittagsmagazin

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur aktuellen Debatte rund um das Elterngeld.

Der Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat dem Bundesfamilienministerium eine Vorgabe gegeben: Es müssen 500 Millionen Euro eingespart werden. In der öffentlichen Diskussion stehen starre Zwangsquoten wie das 7+7-Modell, 4 verpflichtende Vätermonate und eine faktische Verkürzung der Bezugsdauer von 14 auf 12 Monate.

Der Deutsche Familienverband (DFV) warnt: Diese Pläne gehen völlig an der wirtschaftlichen Lebensrealität der meisten Paare vorbei und sind ein direkter Angriff auf die Wahlfreiheit von Familien.

  1. Wie bewertet der Deutsche Familienverband die Pläne der Bundesregierung?

Der Deutsche Familienverband (DFV) kritisiert Forderungen des Bundesfinanzministeriums aufs Schärfste, die Staatsfinanzen auf dem Rücken von Familien zu sanieren. Unter dem rhetorischen Deckmantel der “Gleichstellung” sollen verpflichtende vier Vätermonate oder ein 7+7 Monate-Modell eingeführt werden. Familien, die diese Modellvorstellungen nicht erfüllen, sollen Partnermonate beim Elterngeld gekürzt werden.

Das Elterngeld wurde 2007 als Lohnersatzleistung eingeführt, um Familien in der sensibelsten Phase nach der Geburt einen flexiblen, wirtschaftlichen Schonraum zu gewähren. Der DFV sieht in den diskutierten Plänen einen Angriff auf die Wahlfreiheit von Familien. Der Staat maßt sich hierbei an, tief in die innerfamiliäre Organisation einzugreifen.

Die Logik der Bundesregierung wird vom DFV als zynisch bewertet: Das Ministerium weiß genau, dass viele Familien starre Quoten (wie 7+7 oder 4 verpflichtende Monate) finanziell nicht stemmen können. Wenn Eltern diese Bedingungen nicht erfüllen können, verfallen zwei Elterngeldmonate. Genau dieser Verfall ist das eigentliche Ziel der Maßnahme, um die Vorgabe von 500 Millionen Euro Einsparungen zu erreichen. Der DFV spricht hier von einer Haushaltssanierung auf dem Rücken junger Familien.

  1. Welche Folgen hätte eine Verkürzung der maximalen Bezugsdauer von 14 auf 12 Monate?

Eine faktische Verkürzung der Bezugsdauer löst eine Kettenreaktion aus, die Familien logistisch und finanziell massiv unter Druck setzt:

  • Das strukturelle Betreuungsvakuum: In Deutschland besteht ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Betreuung erst ab dem vollendeten ersten Lebensjahr (ab dem 13. Lebensmonat). Wenn das Elterngeld exakt nach 12 Monaten endet, entsteht eine harte Lücke.
  • Das Problem der Eingewöhnung: Selbst wenn Familien pünktlich zum 1. Geburtstag einen Kitaplatz haben (was angesichts des massiven Erziehermangels selten ist), beginnt erst dann die Zeit der Eingewöhnung. Diese dauert vier bis acht Wochen, in denen ein Elternteil jederzeit abrufbereit sein muss und nicht in Vollzeit arbeiten kann.
  • Finanzielle Überbrückung aus eigener Tasche: Um die Monate 13 und 14 zu überbrücken, müssten Eltern unbezahlten Urlaub nehmen oder Resturlaub aufbrauchen. Für Familien bedeutet der Wegfall von zwei Monaten einen Nettoverlust von bis zu 3.600 Euro. Familien ohne Ersparnisse droht in dieser Phase der Gang zum Jobcenter (Bürgergeld), was dem ursprünglichen Ziel des Elterngeldes – der Vermeidung von Bedürftigkeit – diametral widerspricht.
  1. Wie realistisch ist eine Zwangsquitierung (jeweils 4 oder 7 Monate Minimum)?

Diese Vorgabe ist aus Sicht des DFV realitätsfern und ignoriert die Lohnstruktur in Deutschland.

  • Die Mathematik des Einkommensverlustes: Das Elterngeld ersetzt im Schnitt 65 Prozent des Nettoeinkommens, ist aber seit 2007 bei maximal 1.800 Euro gedeckelt. Verdient ein Partner (statistisch meist der Vater) beispielsweise 3.500 Euro netto, bedeutet sein Wechsel ins Elterngeld einen monatlichen Verlust von 1.700 Euro.
  • Der Kumulationseffekt: Muss dieser Hauptverdiener nun gezwungenermaßen vier Monate aussetzen, verliert die Familie 6.800 Euro. Bei sieben Monaten sind es fast 12.000 Euro. Die laufenden Fixkosten für Miete, Energie, Versicherungen und Kredite sinken in dieser Zeit jedoch keinen Cent.
  • Illusion der Partnerschaftlichkeit: Wirkliche Gleichberechtigung entsteht durch Ermöglichung, nicht durch finanziellen Zwang. Da die meisten Familien diesen massiven Einkommensverlust schlicht nicht tragen können, werden Väter nicht etwa länger zu Hause bleiben. Stattdessen werden die an den Vater gebundenen Monate ungenutzt verfallen. Das Modell wird zu einem Elite-Projekt: Nur wer hohe Rücklagen hat, kann sich eine echte partnerschaftliche Aufteilung nach staatlichem Vorbild leisten.
  1. Welche Familien/Konstellationen wären besonders betroffen?

Die Pläne wirken wie ein sozialer Filter, der ganz bestimmte Lebensentwürfe und Schichten hart bestraft:

  • Paare mit hohem Einkommensgefälle: Wenn Gehälter ungleich verteilt sind (z. B. Pflegekraft und Ingenieur), bricht der Familie beim erzwungenen Ausstieg des Hauptverdieners die finanzielle Basis weg.
  • Solo-Selbstständige und Freiberufler: Ein mehrmonatiger, kompletter Ausstieg aus dem eigenen Betrieb bedeutet oft den Verlust des mühsam aufgebauten Kundenstamms. Ein Handwerksmeister oder eine freiberufliche IT-Beraterin kann nicht einfach vier oder sieben Monate schließen. Die starren Quoten drängen Selbstständige faktisch aus dem Elterngeldbezug heraus.
  • Familien im ländlichen Raum: Hier fehlt oft ein flexibles Tagesmutter- oder Krippenangebot. Ein erzwungener verfrühter Wiedereinstieg der Mutter, weil der Vater seine Monate nehmen “muss”, scheitert hier schlicht an der fehlenden Infrastruktur.
  • Stillende Mütter: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt, sechs Monate voll zu stillen. Ein 7+7-Modell übt enormen Druck auf Mütter aus, abzustillen und frühzeitig in den Beruf zurückzukehren, um dem Partner die zweite Hälfte der Elterngeldmonate zu überlassen.
  1. Auswirkungen auf Vereinbarkeit

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfordert maximale Flexibilität, da jedes Kind und jeder Arbeitsplatz anders ist. Die Bundesregierung tut hier das Gegenteil: Sie stülpt ein starres Korsett über hochkomplexe Familienalltage. Das Ergebnis ist massiver Stress. Dies führt paradoxerweise oft zu einer Retraditionalisierung: Da das Geld knapp wird, kündigt der schlechter verdienende Partner (meist die Frau) den Job komplett oder geht in eine Teilzeit, um die Betreuungslücke zu füllen, die der Staat durch die Kürzung gerissen hat.

  1. Welches Signal sendet die Bundesregierung an Familien?

Das politische Signal ist verheerend: Familien sind für den Staat ein abrufbarer Kostenfaktor, keine Zukunftsinvestition.

In einer Phase, in der Deutschland mit einem beispiellosen Fachkräftemangel, einer alternden Gesellschaft und sinkenden Geburtenraten kämpft, erzeugt die Politik systematisch Planungsunsicherheit. Junge Paare, die eine Familiengründung abwägen, sehen, dass auf staatliche Zusagen kein Verlass ist. Der Staat vermittelt die Botschaft: “Wir bewerten eure familiäre Sorgearbeit nur dann als wertvoll, wenn ihr sie exakt so aufteilt, wie wir es ideologisch vorgeben. Passt euer Leben nicht in unsere Schablone, streichen wir euch das Geld.” Dieses Misstrauensvotum des Staates gegenüber den eigenen Bürgern dämpft den ohnehin sinkenden Kinderwunsch in der Gesellschaft weiter.

  1. Forderungen des Deutschen Familienverbandes (DFV)

Der DFV fordert eine grundlegende Modernisierung und Anpassung des Elterngeldes an die Realitäten der 2020er Jahre:

  • Stopp aller Kürzungspläne: Der Rechtsanspruch auf 14 Monate muss uneingeschränkt und ohne starre Zwangsaufteilung erhalten bleiben. Eltern wissen selbst am besten, wie sie Familie und Beruf in ihrer individuellen Situation organisieren.
  • Dynamisierung und Inflationsausgleich: Die Beträge von 2007 müssen zwingend an die Preis- und Lohnentwicklung seit Einführung in 2007 angepasst werden. Ein Einfrieren familienpolitischer Leistungen bei gleichzeitiger Rekordinflation ist eine schleichende Enteignung der Familien.
  • Drastische Anhebung des Mindestbetrages (Sockelbetrag): Der Mindestsatz von 300 Euro ist ein Armutszeugnis. Er muss sofort auf mindestens 600 Euro angehoben werden, um einkommensschwache Eltern, Studierende oder Mütter mit kurzer Geburtenfolge vor dem finanziellen Absturz zu bewahren.
  • Anhebung der Kappungsgrenze (Höchstbetrag): Die Obergrenze von 1.800 Euro verhindert echte Partnerschaftlichkeit. Um Vätern den Einstieg in das Elterngeld zu ermöglichen, muss der Höchstbetrag auf mindestens 2.300 Euro steigen. Nur wenn der Lohnersatz realitätsnah ist, können Familien es sich leisten, die Betreuungsarbeit wirklich hälftig aufzuteilen.

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