Für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf will die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag mehrere steuerpolitische Maßnahmen umsetzen. Dazu gehört eine bessere steuerliche Absetzfähigkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen, wie z.B. Haushaltshilfen sowie die Möglichkeit einer steuerlicher Absetzung solcher Leistungen für Großeltern. Nicht zuletzt will die Union die bis 2022 bestandene Stufung beim Kindergeld für Eltern mit mehr als zwei Kindern wieder einführen.

Der Antrag von CDU und CSU („Familien steuerlich stärken – Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenpflege“) wird derzeit im Bundestag beraten. Zuletzt war er Gegenstand einer Öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses, an der auch die Grundlagenreferentin des Deutschen Familienverbandes (DFV), Iris Emmelmann, teilnahm. Der DFV legte eine schriftliche Stellungnahme vor.

Vom Selbsterwirtschafteten leben können

Grundlagenreferentin Iris Emmelmann

In der Anhörung bewertete Iris Emmelmann den Unionsantrag insgesamt positiv: „Jenseits aller Einzelbeurteilungen – finden wir ihn [den Antrag, Anmerk. der Red.] wichtig, weil er endlich wieder Schwung bringt in die Diskussion über die steuerliche Entlastung von Familien.“ Sie stellte heraus, dass steuerliche Entlastungen grundlegend seien. Familien müssten vom dem, was sie selbst erwirtschaften, leben können. Im Mittelpunkt stehe dabei der allgemeine Familienleistungsausgleich, also die steuerliche Freistellung des Existenzminimums durch den Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld.

Die DFV-Expertin empfahl eine deutliche Erhöhung des Kinderfreibetrags – inklusive des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) – „auf die Höhe des Grundfreibetrags für Erwachsene“. Das Kindergeld müsse, gekoppelt an die maximale steuerliche Entlastungwirkung des Kinderfreibetrags, ebenfalls deutlich steigen.

Stufung übergangsweise wieder einführen

In der Frage der Wiedereinführung der Kindergeld-Stufung wies Iris Emmelmann auf den Leitspruch des Deutschen Familienverbandes hin, dass jedes Kind dem Staat gleich viel wert sein muss. Weshalb es sich bei diesem Punkt um eine Gewissensfrage handele. Angesichts der Bedeutung von Mehrkindfamilien für die Demografie und der Tatsache, dass diese zusammen mit den Alleinerziehenden am stärksten von Armut bedroht sind – bei der letzten Kindergelderhöhung aber hintenan hingen – sei es sinnvoll, in einem Übergang zur Stufung zurückzukehren.

Die Grundlagenreferentin hob jedoch hervor, dass es wünschenswert sei, wenn der nächste Schritt schon aufgezeigt wird: ein einheitliches Kindergeld auf ausreichend hohem Niveau. Eine wirklich große Leistung wäre ein Kindergeld in der vom Deutschen Familienverband angeregten Form.

Weitere Details zum Unions-Antrag sind in der schriftlichen Stellungnahme des Deutschen Familienverbandes zu finden.

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