Mit dem Kinder-und Jugendstärkungsgesetz soll das SGB VIII (Kinder-und Jugendhilfegesetz) sehr umfangreich neu geregelt werden. Der Gesetzentwurf enthält außerdem Änderungen im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz, im BGB, im SGB V und weiteren Büchern des Sozialgesetzbuchs sowie im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und im Jugendgerichtsgesetz.

Mit Blick auf den Umfang des Vorhabens sieht der Deutsche Familienverband von einer Kommentierung von Einzelregelungen ab und konzentriert sich auf den Handlungsbedarf in zentralen Themenfeldern. Dies sind die Unterstützung der elterlichen Erziehungsverantwortung als Aufgabe der Kinder-und Jugendhilfe, die Ausgestaltung und Verbindlichkeit familienstärkender und präventiverMaßnahmen sowie die Notwendigkeit einer besseren Beteiligung von Kindern und Eltern.

Die Stellungnahme steht hier zum Download (PDF) bereit.

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